bekannt aus

DKV

Tarif KombiMed Zahn KDBP

Tarifstand 04.2022


ungenügend

30/100 Punkte

Ergebnis:

ungenügend

In unserem ausführlichen Testbericht erzielt die Zahnzusatzversicherung der DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDBP 30 von möglichen 100 Punkten und erhält damit die Note "ungenügend". 

Lies dir einfach unseren Testbericht durch wenn du erfahren willst warum das so ist und welche Lücken der Tarif hat. Bei Fragen oder wenn du Tipps brauchst, sind wir jederzeit über einen der folgenden Kanäle erreichbar.

Testergebnisse im Detail - DKV KombiMed Zahn KDBP

Current Progress
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Zahnbehandlung  (44/100 Punkte)

Current Progress
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Zahnersatz (0/100 Punkte)

Current Progress
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Vertragsbedingungen  (60/100 Punkte)

Current Progress
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Innovative Behandlungen  (0/100 Punkte)

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Kieferorthopädie  (43/100 Punkte)

Testbericht im Detail

Gewichtung Bewertungsverfahren Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung

Zahnersatz

Vertragsbedingungen

Innovative Behandlungen

Kieferorthopädie

Zahnbehandlung

DKV KombiMed Zahn KDBP

Testsieger

Wartezeit bei Zahnbehandlung

6 Monate außer für Zahnreinigung, Wartezeit entfällt bei Unfall

keine Wartezeit

Leistung für Prophylaxe/Zahnreinigung

bis zu 300 Euro pro Jahr ohne Begrenzung der Anzahl

100 % (unbegrenzt oft)

Wurzelbehandlung

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

100 %

100 %

Parotodontosebehandlung

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

100 %

100 % 

Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung

nicht versichert

100 %

Kunststofffüllungen

nicht versichert

100 %

Lachgasbehandlung

nicht versichert

100 %

Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

nicht versichert

100 %

Hypnose

nicht versichert

100 %

Akupunktur

nicht versichert

100 %

Vollnarkose

nicht versichert

100 %

Zahnaufhellung/Bleaching

100% bis zu 300 Euro

innerhalb von 2 Jahren

100 %

In unseren Testberichten macht der Bereich Zahnbehandlung 30 % der Gesamtbewertung aus. Der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV übernimmt hier lediglich Leistungen für Zahnreinigung bis zu 300 Euro pro Jahr ohne Wartezeit und 100% der Kosten bei Wurzel- und Parodontosebehandlung nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Für Zahnaufhellung/Bleaching werden bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.

Es werden leider keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung, Füllungen, schmerzstillende Maßnahmen wie. z.B. Narkose, Dämmerschlaf oder Lachgasbehandlung erstattet. 

Insgesamt erzielt die DKV daher in diesem Bereich nur 44 von 100 Punkten.

Wenn du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, stehen wir dir gerne zur Beratung zur Verfügung oder senden dir kostenfrei einen Vergleich zu. Kontaktiere uns einfach.

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Zahnbehandlung  (44/100 Punkte)

Zahnersatz

DKV KombiMed Zahn KDBP

Testsieger

Wartezeit bei Zahnersatz

nicht versichert

keine Wartezeit

Leistung bei Regelversorgung

nicht versichert

100 %

Inlays

nicht versichert

100 %

Kronen

nicht versichert

100 %

Prothesen

nicht versichert

100 %

Onlays

nicht versichert

100 %

Brücken

nicht versichert

100 %

Implantate

nicht versichert

100 %

ohne Begrenzung der Anzahl & 

ohne Begrenzung des Betrags

Knochenaufbau

nicht versichert

100 %

Funktionsanalyse bei Zahnersatz

nicht versichert

100 %

Funktionstherapie bei Zahnersatz

nicht versichert

100 %

Verblendungen

nicht versichert

100 %

In unseren Testberichten zur Zahnzusatzversicherung hat der Bereich Zahnersatz einen Anteil von 30% an der Gesamtbewertung. Im Tarif KombiMed Zahn KDBP leistet die DKV ausschließlich bei Zahnbehandlung und nicht bei Zahnersatz

Folgerichtig erhält die DKV daher im Testbereich Zahnersatz mit dem Tarif KombiMed Zahn KDBP keine Punkte.

Wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast, lassen wir dir gerne kostenfrei einen Vergleich zukommen.

Zahnersatz  (76/100 Punkte)
Current Progress
Current Progress
Zahnersatz  (0/100 Punkte)

Vertragsbedingungen

DKV KombiMed Zahn KDBP

Testsieger

Tarif beinhaltet Alterungsrückstellungen / Tarif ist beitragsstabil

Nein

Ja

abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge

Nein

Ja

Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

100% Erstattung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV

kein Abzug

Erstattungsgrundlage

Restkosten

Rechnungsbetrag

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung

keine Leistungsbegrenzung/ Zahnstaffel in den ersten Jahren 

1.600 € in den ersten 12 Monaten

3.200 € in den ersten 24 Monaten

4.800 € in den ersten 36 Monaten

6.400 € in den ersten 48 Monaten

ab dem 5. Jahr unbegrenzt

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung

keine Leistungsbegrenzung/ Zahnstaffel in den ersten Jahren 

1.600 € in den ersten 12 Monaten

3.200 € in den ersten 24 Monaten

ab dem 3. Jahr unbegrenzt

Leistungsbegrenzung entfällt bei Unfall / es gibt keine Zahnstaffel

Ja

Ja

Innovationsgarantie

Nein

Ja

Begrenzung auf GOÄ/GOZ

max. 3,5 facher Satz

keine Begrenzung auf GOÄ/GOZ

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn

nicht erforderlich

nicht erforderlich

Verzicht auf eigenes Preis-Leistungsverzeichnis

bundesweit übliche Preise

Ja

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009

Ja

Ja

Mindestvertragslaufzeit

2 Versicherungsjahre

24 Monate

Kündigungsfrist

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres

1 Monat

Die Qualität einer Zahnzusatzversicherung hängt maßgeblich von den allgemeinen Vertragsbedingungen ab, die wir mit einem Anteil von 20 Prozent berücksichtigen.

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV erzielt in diesem Bereich 60 von 100 Punkte.

Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Grundsätzlich werden "bundesweit übliche Preise" erstattet. Das ist bei vielen Tarifen so üblich. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre. Positiv ist, dass es keine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren nach Abschluss gibt. Das ist bei einigen Tarifen so, die ausschließlich Leistungen für Zahnbehandlungen übernehmen.

Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Vertragsbedingungen  (60/100 Punkte)

Innovative Behandlungen

DKV KombiMed Zahn KDBP

Testsieger

Laserbehandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

OP-Dental-Mikroskop

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Cerec-Behandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Digitale Volumentopographie

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Bakterien-/DNA-Analyse

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Photoaktivierte Chemotherapie

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Dros-Schiene

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

unsichtbare Zahnspangen / Invisalign

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Vectorbehandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Aufbiss-/Knirscher-Schiene

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Im Abschnitt "Innovative Behandlungen", der 10% der Gesamtbewertung ausmacht, prüfen wir das Vorhandensein moderner Behandlungsmethoden, die oft schonender sind als herkömmliche Verfahren.

Im Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV Zahnzusatzversicherung sind keine dieser innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will.

Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.

Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Innovative Behandlungen  (0/100 Punkte)

Kieferorthopädie (KFO) 

DKV KombiMed Zahn KDBP

Testsieger

Wartezeit bei Kieferorthopädie (KFO)

6 Monate

keine Wartezeit

Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren

keine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren, aber generell maximale Leistung 3.000 € 

1.500 € in den ersten 12 Monaten

3.000 € in den ersten 24 Monaten

4.500 € in den ersten 36 Monaten

ab dem 4. Jahr unbegrenzt

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

unbegrenzte Leistung,

jedoch nur bei Unfall

bis 8.000 €

Maximale Gesamtleistung in KIG 1-2

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

bis 3.000 €

bis 8.000 €

Maximale Gesamtleistung in KIG 3-5

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

bis 3.000 €

unbegrenzt

Leistungen für Kinder bis maximal

18. Lebensjahr

21. Lebensjahr

Funktionsanalyse bei KFO

100%,

maximale KFO-Leistung 3.000 €

100 %

Leider erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV nur geringe Erstattungen in Höhe von maximal 3.000 Euro für Kieferorthopädie für Kinder. Gerade in den Kieferindikationsgruppen 1 und 2 erscheint uns der Wert zu gering. Für Erwachsene erfolgt immerhin eine Leistung bei Kieferorthopädie wenn diese Behandlung infolge eines Unfalls notwendig wird.

Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 43 Punkte vergeben.

Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie. 

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Kieferorthopädie  (43/100 Punkte)

Preis - ohne Wertung

DKV KombiMed Zahn KDBP

Preis mit 25 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 30 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 35 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 40 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 45 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 50 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 55 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 60 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 65 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 70 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 75 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 80 Jahren

16,00 € mtl.

Preis mit 85 Jahren

16,00 € mtl.

Unsere Analyse konzentriert sich in erster Linie auf die Versicherungsbedingungen und weniger auf die Tarifpreise. Wir verstehen jedoch, dass die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für dich wahrscheinlich entscheidend sind. Wenn die Leistungen ähnlich sind, neigst du möglicherweise zu einem günstigeren Angebot. Deshalb haben wir eine Übersicht der Preise nach Altersgruppen erstellt. Der Zahnbehandlungs-Tarif KombiMed Zahn KDBP ist als Ergänzung zu den Zahnersatz-Tarifen KDT70, KDTK85 oder KDTP100 der DKV gedacht. Es gibt mit dem Tarif KDBS und dem KDBE noch andere Tarife für Zahnbehandlungen von der DKV. Beim Tarif KDBP handelt es sich um den "besten" der 3 Tarife. Gut können wir ihn aber leider nicht nennen. Wenn du nur Zahnbehandlungen absichern möchtest, gibt es Tarife von anderen Versicherungen mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn du ein solches Angebot von uns erhalten möchtest, schreibe uns einfach.

Erfahrungen, Kundenmeinungen & Bewertungen zur DKV - ohne Wertung

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Positive Bewertungen (6 %)
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Neutrale Bewertungen (3 %)
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Negative Bewertungen (91 %)

zuletzt aktualisiert am 25.02.2024

Die DKV erhält auf Trustpilot zum 25.02.2024 im Durchschnitt 1,5 von 5 möglichen Sternen aus 103 Bewertungen. 

Positiv bewerten wir hierbei 4 & 5 Sterne, neutral 3 Sterne und negativ 1 & 2 Sterne.

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Timo Schmitt und Philipp Schmitt - die Versicherungstester transparent

Das ist gut

  • große Versicherung mit langer Historie
  • Zahnreinigung bis zu 300 Euro pro Jahr
  • Bleaching bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Jahren

Das ist nicht gut

  • die DKV erhält auf Trustpilot zum 25.02.2024 1,5 von 5 Sterne
  • maximal 3.000 Euro bei Kieferorthopädie für Kinder
  • Kieferorthopädie für Erwachsene nur in Folge eines Unfalls
  • keine Leistung bei Zahnersatz
  • keine Leistung bei schmerzstillenden Maßnahmen
  • keine Innovationsgarantie für medizinischen Fortschritt
  • Mindestlaufzeit von 2 Versicherungsjahren
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • nicht abschließbar für Empfänger freier Heilfürsorge
  • 6 Monate Wartezeit

Fazit

In unserem Testbericht zur Zahnzusatzversicherung KombiMed Zahn KDBP der DKV können wir folgendes Fazit treffen:

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV ist ein Tarif, der ausschließlich Leistungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Zahnreinigung und Zahnaufhellung/Bleaching abdeckt. Besonders die hohen Kosten für Zahnersatz sind daher nicht abgedeckt. Dementsprechend ist der Tarif auch vermeintlich günstig.

Zahnbehandlung (Gewichtung 30%):

Von der DKV erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDBP lediglich Leistungen für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung nach einer Wartezeit von 6 Monaten und für eine Zahnreinigung bis zu 300 Euro pro Jahr ohne Wartezeit. Für schmerzstillende Maßnahmen oder Füllungen wird nicht geleistet. Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung erstattet. 

Die DKV erzielt daher im Bereich Zahnbehandlung nur 44 von 100 Punkten.

Zahnersatz (Gewichtung 30%): 

Die DKV erbringt im Tarif KombiMed Zahn KDBP so wie auch im Tarif KDBS und dem Tarif KDBE keine Leistungen bei Zahnersatz. Hierfür sind die Tarife KDT70, KDTK85 oder KDTP100 zuständig und müssten zusätzlich abgeschlossen werden wenn du Leistungen für Zahnersatz versichert haben möchtest. In unseren Testberichten schneiden diese Tarife jedoch nicht sonderlich gut ab und sind daher nicht empfehlenswert.

Im Bereich Zahnersatz erreicht die DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDBP somit keine Punkte.

Vertragsbedingungen (Gewichtung 20%): 

Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Gemessen an den Leistungen ist der Preis deutlich zu hoch. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV erzielt somit in diesem Bereich 60 von 100 Punkte.

Innovative Behandlungen (Gewichtung 10%): 

Im Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV Zahnzusatzversicherung sind keine innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen wie z.B. eine Cerec-Behandlung, die digitale Volumentopographie oder ähnliches abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will. 

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.

Kieferorthopädie (Gewichtung 10%): 

Leider erstattet der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV nur maximal 3.000 Euro für Kieferorthopädie für Kinder bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.  Für Erwachsene erfolgt eine Leistung nur in Folge eines Unfalls.

Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie für die DKV nur 43 von 100 Punkte vergeben.


Insgesamt zeigt unser Testbericht, dass der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV viele Lücken hat. Der Tarif erhält damit entsprechend unseres Bewertungsverfahrens für die Zahnzusatzversicherung 30 von 100 Punkte und die Note ungenügend.

Du solltest in Erwägung ziehen, einen Tarifwechsel durchzuführen, falls du bereits diesen Tarif abgeschlossen hast, da vergleichbare Tarife deutlich mehr Leistungen zu einem ähnlichen Preis bieten. 

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Gesamtergebnis  (30/100 Punkte)

Worauf wartest du noch?

Im worst case sollst du dich auf deine Versicherung verlassen können. Das geht nur mit erstklassigen Tarifen. Mit unserer Hilfe findest du schnell heraus welcher Tarif dir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

DKV

Tarif KombiMed Zahn KDBP


ungenügend

Testsieger

Premium-Tarif


Sehr gut

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Vertragsbedingungen der DKV - Tarif KombiMed Zahn KDBP

Die Vertragsbedingungen des Tarifs KombiMed Zahn KDBP haben wir hier als PDF-Datei(en) hinterlegt:

Versicherungsbedingungen DKV KombiMed Zahn KDBP

Tarifinformationen/Tarifübersicht DKV Zahnversicherungen

Häufige Fragen

Wie ist die Mindestvertragslaufzeit der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP?

Die Mindestvertragslaufzeit der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP beträgt 2 Versicherungsjahre.

Wie ist die Kündigungsfrist der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP?

Die Kündigungsfrist der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.

Übernimmt der Tarif Leistungen bei Kieferorthopädie?

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP übernimmt für Kinder die Kosten für Kieferorthopädie bis zu 3.000 Euro. Für Erwachsene erfolgt nur eine Leistung, wenn eine kieferorthopädische Behandlung in Folge eines Unfalls notwendig wird.

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDBP Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung (PZR)

Ja, der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV übernimmt bis zu 300 Euro für Zahnreinigungen pro Jahr.

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDBP Leistungen für Bleaching?

Ja, der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV übernimmt bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Jahren für zahnaufhellende Maßnahmen bzw. Bleaching. 

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDBP Leistungen für schmerzstillende Maßnahmen/Narkose?

Nein, der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV übernimmt keine Leistungen für schmerzstillende Maßnahmen wie beispielsweise Narkosen, Lachgasbehandlung, Akupunktur, Hypnose oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).

Kann ich den Tarif mit fehlenden Zähnen abschließen?

Ja, der Tarif ist mit fehlenden Zähnen abschließbar da aus diesem Tarif keine Leistungen für fehlende Zähne erfolgen.

Sind angeratene oder geplante Behandlungen mitversichert?

Nein, bereits begonnene, aktuell stattfindende oder geplante Behandlungen werden bei der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP nicht erstattet.

Wie ist die Beitragsentwicklung der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP?

Der Tarif KombiMed Zahn KDBP der DKV ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Die Preise haben wir dir hier dargestellt.

DKV zahlt nicht, was tun?

Wenn die DKV eine Rechnung nicht übernehmen will, solltest du wie folgt vorgehen:


1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag

Stelle sicher, dass die Bedingungen deines Vertrags bei der DKV die Leistung grundsätzlich abdecken und dass keine Ausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen. Unser Testbericht hat gezeigt, dass es leider nicht nur viele, sondern auch gravierende Schwachstellen bei der Zahnzusatzversicherung der DKV gibt. Es kann daher sein, dass rein vertragsrechtlich die DKV im Tarif KombiMed Zahn KDBP nicht zahlen muss.


2. Sammle alle relevanten Unterlagen

Dazu gehören ärztliche Atteste und Belege für entstandene Kosten beim Zahnarzt.


3. Nimm Kontakt mit der DKV auf

Setze dich schriftlich oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung und erläutere dein Anliegen. Frage nach den Gründen für die Nichtzahlung (möglicherweise fehlen noch Unterlagen) und bitte ggf. um erneute Prüfung deines Falls.


4. Lege Widerspruch ein

Wenn die DKV deinen Anspruch weiterhin ablehnt, kannst du formell Widerspruch einlegen. Schreibe einen detaillierten Widerspruchsbrief, in dem du erklärst, warum deiner Meinung nach der Anspruch gerechtfertigt ist. Füge bitte alle relevanten Unterlagen bei. Diesen Punkt solltest du möglicherweise nur mit professioneller Unterstützung angehen womit wir bei Punkt 5 wären.


5. Such dir einen Anwalt oder kontaktiere eine Schlichtungsstelle

Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde und dir keine zufriedenstellende Lösung angeboten wird, solltest du dir überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Hierzu sind beispielsweise die Kanzlei Jöhnke & Reichow oder die Kanzlei Michaelis bekannte Größen in der Versicherungsbranche.


Als Alternative zur rechtlichen Auseinandersetzung kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle wenden wie den Versicherungsombudsmann e.V. Sie bieten eine unabhängige und kostenlose Prüfung deines Falls an.


Wir hoffen, dass diese Schritte dir helfen werden, das Problem zu lösen.

Ab wann kann ich Leistungen einreichen? Gibt es eine Wartezeit?

Die Wartezeit bei Wurzel- und Parodontosebehandlung beträgt 6 Monate. Du kannst dir also für diese Leistungen erst nach 6 Monaten erstatten lassen. Voraussetzung ist immer, dass diese Behandlungen vor Vertragsbeginn noch nicht angeraten oder geplant waren. Leistungen für eine Zahnreinigung oder Zahnaufhellung/Bleaching werden sofort erstattet. 

DKV Zahnzusatzversicherung Erfahrungen?

Welche Erfahrungen andere mit der DKV gemacht haben, kannst du hier nachlesen.

Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag der DKV gestellt?

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DKV gestellt:


Findet zurzeit eine Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer-(Zahn-)Regulierung statt, oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?

Welche Zahnzusatzversicherung ist eine bessere Alternative?

Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Es hängt auch immer von deinem Zahnstatus ab. Mit fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen kommt ein anderer Tarif in Frage als wenn deine Zähne noch in sehr gutem Zustand sind und noch keine Zähne fehlen. Kontaktiere uns gerne und wir schauen gemeinsam kostenlos nach einer besseren Alternative.

Wo finde ich die Vertrags-/ Versicherungsbedingungen des Tarifs KombiMed Zahn KDBP?

Wir haben die Vertrags-/Versicherungsbedingungen dieses Tarifs hier hinterlegt.

Verzichtet die DKV auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja, die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie kann dich also NICHT ohne Angabe von Gründen kündigen. Bitte beachte, dass sie dich so wie auch jede andere Versicherung jedoch kündigen kann wenn du beispielsweise deine Beiträge nicht bezahlst oder möglicherweise andere Obliegenheiten (Vertragspflichten) verletzt. 

Bis zu welchem Gebührensatz (GOZ) werden Leistungen erstattet?

Kosten werden bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet.

Kontaktmöglichkeiten

Wir sind mehrfach ausgezeichnet

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert. Fehler im Bearbeitungsvorgang oder bei der Recherche der Versicherungsbedingungen sind dennoch nicht auszuschließen. Hinweise und Korrekturen senden Sie bitte an kontakt@testberichte-versicherungen.de. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständig und Aktualität dieser Website kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Finanzberatung Schmitt GmbH übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Treffen Sie niemals eine Kauf- oder Kündigungsentscheidung nur aufgrund eines Testberichts! Bevor Sie solch eine Entscheidung treffen, sollten sie sich von uns oder einem anderen kompetenten und bestenfalls unabhängigen Versicherungsvermittler beraten lassen.

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