bekannt aus
DKV
Tarif KombiMed Zahn KDTP100
Tarifstand 04.2022
mangelhaft
50/100 Punkte
Ergebnis:
mangelhaft
In unserem ausführlichen Testbericht erzielt die Zahnzusatzversicherung der DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 50 von möglichen 100 Punkten und erhält damit die Note "mangelhaft".
Lies dir einfach unseren Testbericht durch wenn du erfahren willst warum das so ist und welche Lücken der Tarif hat. Bei Fragen oder wenn du Tipps brauchst, sind wir jederzeit über einen der folgenden Kanäle erreichbar.
Testergebnisse im Detail - DKV KombiMed Zahn KDTP100
Testbericht im Detail
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Vertragsbedingungen
Innovative Behandlungen
Kieferorthopädie
DKV KombiMed Zahn KDTP100 | Testsieger |
---|---|
Wartezeit bei Zahnbehandlung | |
keine Leistung bei Zahnbehandlung | keine Wartezeit |
Leistung für Prophylaxe/Zahnreinigung | |
nicht versichert | 100 % (unbegrenzt oft) |
Wurzelbehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
nicht versichert | 100 % |
Parotodontosebehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
nicht versichert | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung | |
nicht versichert | 100 % |
Kunststofffüllungen | |
100 % | 100 % |
Lachgasbehandlung | |
70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr | 100 % |
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) | |
70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr | 100 % |
Hypnose | |
70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr | 100 % |
Akupunktur | |
70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr | 100 % |
Vollnarkose | |
70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr | 100 % |
Zahnaufhellung/Bleaching | |
nicht versichert | 100 % |
In unseren Testberichten macht der Bereich Zahnbehandlung 30 % der Gesamtbewertung aus. Es erfolgt keine Leistung für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung, für eine Zahnreinigung oder für schmerzstillende Maßnahmen.
Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching erstattet. Lediglich Füllungen werden erstattet.
Insgesamt erzielt die DKV daher in diesem Bereich nur 30 von 100 Punkten.
Wenn du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, stehen wir dir gerne zur Beratung zur Verfügung oder senden dir kostenfrei einen Vergleich zu. Kontaktiere uns einfach.
DKV KombiMed Zahn KDTP100 | Testsieger |
---|---|
Wartezeit bei Zahnersatz | |
6 Monate, entfällt bei Unfall | keine Wartezeit |
Leistung bei Regelversorgung | |
100 % | 100 % |
Inlays | |
100 % | 100 % |
Kronen | |
100 % | 100 % |
Prothesen | |
100 % | 100 % |
Onlays | |
100 % | 100 % |
Brücken | |
100 % | 100 % |
Implantate | |
100 % ohne Begrenzung der Anzahl ohne Begrenzung des Betrags | 100 % ohne Begrenzung der Anzahl & ohne Begrenzung des Betrags |
Knochenaufbau | |
100 % | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnersatz | |
100 % | 100 % |
Funktionstherapie bei Zahnersatz | |
100 % | 100 % |
Verblendungen | |
100 % | 100 % |
In unseren Testberichten zur Zahnzusatzversicherung hat der Bereich Zahnersatz einen Anteil von 30% an der Gesamtbewertung. Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 leistet die DKV grundsätzlich 100%. Leistungen können generell erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erstattet werden. Verblendungen werden bis zum 8. Zahn übernommen, im Gegensatz zu den Tarifen KDT70 oder KDTK85, in denen Verblendungen nur bis zum 6. Zahn übernommen werden.
Insgesamt erreicht die DKV daher bei Zahnersatz mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 96 von 100 Punkte.
Wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast, würden wir dir gerne kostenfrei einen Vergleich zukommen lassen.
DKV KombiMed Zahn KDTP100 | Testsieger |
---|---|
Tarif beinhaltet Alterungsrückstellungen / Tarif ist beitragsstabil | |
Nein | Ja |
abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge | |
Nein | Ja |
Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) | |
70% Erstattung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV | kein Abzug |
Erstattungsgrundlage | |
Rechnungsbetrag | Rechnungsbetrag |
Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung | |
600 € in den ersten 12 Monaten 1.200 € in den ersten 24 Monaten 1.800 € in den ersten 36 Monaten ab dem 4. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten 4.800 € in den ersten 36 Monaten 6.400 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung | |
600 € in den ersten 12 Monaten 1.200 € in den ersten 24 Monaten 1.800 € in den ersten 36 Monaten ab dem 4. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten ab dem 3. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung entfällt bei Unfall / es gibt keine Zahnstaffel | |
Ja | Ja |
Innovationsgarantie | |
Nein | Ja |
Begrenzung auf GOÄ/GOZ | |
max. 3,5 facher Satz | keine Begrenzung auf GOÄ/GOZ |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn | |
nicht erforderlich | nicht erforderlich |
Verzicht auf eigenes Preis-Leistungsverzeichnis | |
bundesweit übliche Preise | Ja |
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009 | |
Ja | Ja |
Mindestvertragslaufzeit | |
2 Versicherungsjahre | 24 Monate |
Kündigungsfrist | |
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | 1 Monat |
Die Qualität einer Zahnzusatzversicherung hängt maßgeblich von den allgemeinen Vertragsbedingungen ab, die wir mit einem Anteil von 20 Prozent berücksichtigen.
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV erzielt in diesem Bereich 56 von 100 Punkte.
Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Der Preis für diesen Tarif steigt daher im Laufe des Alters auf ca. 35 Euro monatlich an. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Die Leistung bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV beträgt lediglich 50%. Grundsätzlich werden "bundesweit übliche Preise" erstattet. Das ist bei vielen Tarifen so üblich. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.
Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.
DKV KombiMed Zahn KDTP100 | Testsieger |
---|---|
Laserbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
OP-Dental-Mikroskop | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Cerec-Behandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Digitale Volumentopographie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Bakterien-/DNA-Analyse | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Photoaktivierte Chemotherapie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Dros-Schiene | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
unsichtbare Zahnspangen / Invisalign | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Vectorbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Aufbiss-/Knirscher-Schiene | |
100 % | 100 % |
Im Abschnitt "Innovative Behandlungen", der 10% der Gesamtbewertung ausmacht, prüfen wir das Vorhandensein moderner Behandlungsmethoden, die oft schonender sind als herkömmliche Verfahren.
Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV Zahnzusatzversicherung sind keinerlei dieser innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will.
Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 10 von 100 möglichen Punkten.
Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.
DKV KombiMed Zahn KDTP100 | Testsieger |
---|---|
Wartezeit bei Kieferorthopädie (KFO) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | keine Wartezeit |
Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 1.500 € in den ersten 12 Monaten 3.000 € in den ersten 24 Monaten 4.500 € in den ersten 36 Monaten ab dem 4. Jahr unbegrenzt |
Kieferorthopädie bei Erwachsenen | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 1-2 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 3-5 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | unbegrenzt |
Leistungen für Kinder bis maximal | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 21. Lebensjahr |
Funktionsanalyse bei KFO | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 100 % |
Leider erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV keine Erstattungen für Kieferorthopädie für Kinder oder für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls.
Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.
Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie.
DKV KombiMed Zahn KDTP100 |
---|
Preis mit 25 Jahren |
18,64 € mtl. |
Preis mit 30 Jahren |
28,84 € mtl. |
Preis mit 35 Jahren |
28,84 € mtl. |
Preis mit 40 Jahren |
41,95 € mtl. |
Preis mit 45 Jahren |
41,95 € mtl. |
Preis mit 50 Jahren |
62,28 € mtl. |
Preis mit 55 Jahren |
62,28 € mtl. |
Preis mit 60 Jahren |
74,30 € mtl. |
Preis mit 65 Jahren |
74,30 € mtl. |
Preis mit 70 Jahren |
74,30 € mtl. |
Preis mit 75 Jahren |
74,30 € mtl. |
Preis mit 80 Jahren |
74,30 € mtl. |
Preis mit 85 Jahren |
74,30 € mtl. |
Unsere Analyse konzentriert sich in erster Linie auf die Versicherungsbedingungen und weniger auf die Tarifpreise. Wir verstehen jedoch, dass die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für dich wahrscheinlich entscheidend sind. Wenn die Leistungen ähnlich sind, neigst du möglicherweise zu einem günstigeren Angebot. Deshalb haben wir eine Übersicht der Preise nach Altersgruppen erstellt. Da unser Testsieger wesentlich mehr Leistungen bei deutlich niedrigerem Beitrag bietet, könnte ein Wechsel in Betracht gezogen werden, sofern der Zustand deiner Zähne dies zulässt.
Wenn du auf der Suche nach einer erstklassigen Zahnzusatzversicherung zu einem attraktiven Preis bist, unterstützen wir dich gerne mit einem kostenfreien Vergleich. Für mehr Details kannst du uns jederzeit kontaktieren.
zuletzt aktualisiert am 25.02.2024
Die DKV erhält auf Trustpilot zum 25.02.2024 im Durchschnitt 1,5 von 5 möglichen Sternen aus 103 Bewertungen.
Positiv bewerten wir hierbei 4 & 5 Sterne, neutral 3 Sterne und negativ 1 & 2 Sterne.
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Das ist nicht gut
Fazit
In unserem Testbericht zur Zahnzusatzversicherung KombiMed Zahn KDTP100 der DKV können wir folgendes Fazit treffen:
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV ist einer der teuersten Tarife am Markt und damit - wir müssen es so deutlich sagen - völlig überteuert. Bedenkt man, dass nichtmals Leistungen für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und vieles andere abgesichert sind (abgesehen von schmerzstillenden Maßnahmen, die nur in Verbindung mit einer Zahnersatzmaßnahme erstattet werden), kann man diesen Tarif guten Gewissens nicht empfehlen.
Zahnbehandlung (Gewichtung 30%):
Von der DKV erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 keine Leistungen für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung oder für eine Zahnreinigung. Für schmerzstillende Maßnahmen wird bis zu 70% (maximal 300 Euro je Kalenderjahr) erstattet. Es werden leider keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching erstattet. Füllungen werden von der DKV zu Zahnbehandlung gezählt. Hierfür werden 100% erstattet. Somit gibt es hier ein paar Punkte.
Die DKV erzielt daher im Bereich Zahnbehandlung nur 30 von 100 Punkten.
Zahnersatz (Gewichtung 30%):
Grundsätzlich leistet die DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 bei Zahnersatz 100%. Leistungen können generell erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erstattet werden. Verblendungen werden immerhin in diesem Tarif bis zum 8. Zahn übernommen. In den Tarifen KDT70 sowie KDTK85 werden Verblendungen nur bis zum 6. Zahn erstattet. Erfolgt eine Behandlung bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV, beträgt die Erstattung 70%.
Im Bereich Zahnersatz erreicht die DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 somit 96 von 100 Punkte.
Vertragsbedingungen (Gewichtung 20%):
Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Der Preis für diesen Tarif steigt im Laufe des Alters auf ca. 75 Euro monatlich an. Dieser Beitrag ist generell viel zu teuer, selbst für einen sogenannten 100%-Tarif. Gemessen an den Leistungen ist der Preis deutlich zu hoch. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Die Erstattung bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV beträgt lediglich 70%. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV erzielt somit in diesem Bereich 56 von 100 Punkte.
Innovative Behandlungen (Gewichtung 10%):
Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV Zahnzusatzversicherung sind keine innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen wie z.B. eine Cerec-Behandlung, die digitale Volumentopographie oder ähnliches abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will. Zumindest Schienen sind mitversichert.
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 10 von 100 möglichen Punkten.
Kieferorthopädie (Gewichtung 10%):
Leider erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV keine Erstattungen für Kieferorthopädie für Kinder oder für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls.
Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie für die DKV keine Punkte vergeben.
Insgesamt zeigt unser Testbericht, dass der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV viele Lücken hat. Der Tarif erhält damit entsprechend unseres Bewertungsverfahrens für die Zahnzusatzversicherung 50 von 100 Punkte und die Note mangelhaft.
Du solltest in Erwägung ziehen, einen Tarifwechsel durchzuführen, falls du bereits diesen Tarif abgeschlossen hast, da vergleichbare Tarife deutlich mehr Leistungen zu einem ähnlichen Preis bieten.
Worauf wartest du noch?
Im worst case sollst du dich auf deine Versicherung verlassen können. Das geht nur mit erstklassigen Tarifen. Mit unserer Hilfe findest du schnell heraus welcher Tarif dir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
DKV
Tarif KombiMed Zahn KDTP100
mangelhaft
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
DKV
Tarif KombiMed Zahn KDTP100
mangelhaft
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
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Vertragsbedingungen der DKV - Tarif KombiMed Zahn KDTP100
Die Vertragsbedingungen des Tarifs KombiMed Zahn KDTP100 haben wir hier als PDF-Datei(en) hinterlegt:
Versicherungsbedingungen DKV KombiMed Zahn KDTP100
Kundeninformationsblatt DKV KombiMed Zahn KDTP100
Häufige Fragen
Die Mindestvertragslaufzeit der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 beträgt 2 Versicherungsjahre.
Die Kündigungsfrist der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 übernimmt leider weder für Kinder, noch für Erwachsene Leistungen für Kieferorthopädie, auch nicht in Folge eines Unfalls.
Nein, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt keine Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Der Tarif leistet lediglich bei Zahnersatz.
Nein, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt keine Leistungen für zahnaufhellende Maßnahmen bzw. Bleaching. Der Tarif leistet lediglich bei Zahnersatz.
Ja, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt 70% bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für beispielsweise Narkosen, Lachgasbehandlung, Akupunktur, Hypnose oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
Der Tarif ist mit bis zu 3 fehlenden Zähnen abschließbar. Für jeden fehlenden Zahn wird ein Zuschlag von 7 Euro fällig. Für diese fehlenden Zähne oder bereits angeratene oder begonnene Behandlungen wird jedoch nicht geleistet. Ab 4 fehlenden Zähnen ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
Nein, bereits begonnene, aktuell stattfindende oder geplante Behandlungen werden bei der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 nicht erstattet.
Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und wird daher im Alter teurer. Die Preise haben wir dir hier dargestellt.
Wenn die DKV eine Rechnung nicht übernehmen will, solltest du wie folgt vorgehen:
1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag
Stelle sicher, dass die Bedingungen deines Vertrags bei der DKV die Leistung grundsätzlich abdecken und dass keine Ausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen. Unser Testbericht hat gezeigt, dass es leider nicht nur viele, sondern auch gravierende Schwachstellen bei der Zahnzusatzversicherung der DKV gibt. Es kann daher sein, dass rein vertragsrechtlich die DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 nicht zahlen muss.
2. Sammle alle relevanten Unterlagen
Dazu gehören ärztliche Atteste und Belege für entstandene Kosten beim Zahnarzt.
3. Nimm Kontakt mit der DKV auf
Setze dich schriftlich oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung und erläutere dein Anliegen. Frage nach den Gründen für die Nichtzahlung (möglicherweise fehlen noch Unterlagen) und bitte ggf. um erneute Prüfung deines Falls.
4. Lege Widerspruch ein
Wenn die DKV deinen Anspruch weiterhin ablehnt, kannst du formell Widerspruch einlegen. Schreibe einen detaillierten Widerspruchsbrief, in dem du erklärst, warum deiner Meinung nach der Anspruch gerechtfertigt ist. Füge bitte alle relevanten Unterlagen bei. Diesen Punkt solltest du möglicherweise nur mit professioneller Unterstützung angehen womit wir bei Punkt 5 wären.
5. Such dir einen Anwalt oder kontaktiere eine Schlichtungsstelle
Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde und dir keine zufriedenstellende Lösung angeboten wird, solltest du dir überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Hierzu sind beispielsweise die Kanzlei Jöhnke & Reichow oder die Kanzlei Michaelis bekannte Größen in der Versicherungsbranche.
Als Alternative zur rechtlichen Auseinandersetzung kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle wenden wie den Versicherungsombudsmann e.V. Sie bieten eine unabhängige und kostenlose Prüfung deines Falls an.
Wir hoffen, dass diese Schritte dir helfen werden, das Problem zu lösen.
Die Wartezeit beträgt 6 Monate. Du kannst dir also Leistungen erst nach 6 Monaten erstatten lassen. Voraussetzung ist immer, dass diese Behandlungen vor Vertragsbeginn noch nicht angeraten oder geplant waren.
Welche Erfahrungen andere mit der DKV gemacht haben, kannst du hier nachlesen.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DKV gestellt:
1. Findet zurzeit eine zahnärztliche Behandlung statt? Oder ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?
2. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind (außer Milch- Weisheitszähnen und Lückenschluss)
3. Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Findet zurzeit eine kieferorthopädische Behandlung statt? Oder ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?
Falls 1 bis 3 mit Ja beantwortet wurden, folgende weitere Fragen:
1. Laufende beabsichtigte oder angeratene Zahn- oder Parodontosebehandlung, Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz?
2. Fehlende, nicht ersetzte Zähne (außer Milch- und Weisheitszähnen und Lückenschluss) (Lückenschluss = benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt
Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Es hängt auch immer von deinem Zahnstatus ab. Mit fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen kommt ein anderer Tarif in Frage als wenn deine Zähne noch in sehr gutem Zustand sind und noch keine Zähne fehlen. Kontaktiere uns gerne und wir schauen gemeinsam kostenlos nach einer besseren Alternative.
Wir haben die Vertrags-/Versicherungsbedingungen dieses Tarifs hier hinterlegt.
Ja, die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie kann dich also NICHT ohne Angabe von Gründen kündigen. Bitte beachte, dass sie dich so wie auch jede andere Versicherung jedoch kündigen kann wenn du deine Beiträge nicht bezahlst oder möglicherweise andere Obliegenheiten verletzt.
Kosten werden bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet.
Kontaktmöglichkeiten
Wir sind mehrfach ausgezeichnet
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