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DKV

Tarif KombiMed Zahn KDTP100

Tarifstand 04.2022


mangelhaft

50/100 Punkte

Ergebnis:

mangelhaft

In unserem ausführlichen Testbericht erzielt die Zahnzusatzversicherung der DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 50 von möglichen 100 Punkten und erhält damit die Note "mangelhaft". 

Lies dir einfach unseren Testbericht durch wenn du erfahren willst warum das so ist und welche Lücken der Tarif hat. Bei Fragen oder wenn du Tipps brauchst, sind wir jederzeit über einen der folgenden Kanäle erreichbar.

Testergebnisse im Detail - DKV KombiMed Zahn KDTP100

Current Progress
Current Progress
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Zahnbehandlung  (30/100 Punkte)

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Zahnersatz (96/100 Punkte)

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Vertragsbedingungen  (56/100 Punkte)

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Innovative Behandlungen  (10/100 Punkte)

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Kieferorthopädie  (0/100 Punkte)

Testbericht im Detail

Gewichtung Bewertungsverfahren Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung

Zahnersatz

Vertragsbedingungen

Innovative Behandlungen

Kieferorthopädie

Zahnbehandlung

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Testsieger

Wartezeit bei Zahnbehandlung

keine Leistung bei Zahnbehandlung

keine Wartezeit

Leistung für Prophylaxe/Zahnreinigung

nicht versichert

100 % (unbegrenzt oft)

Wurzelbehandlung

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

nicht versichert

100 %

Parotodontosebehandlung

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

nicht versichert

100 % 

Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung

nicht versichert

100 %

Kunststofffüllungen

100 %

100 %

Lachgasbehandlung

70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr

100 %

Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr

100 %

Hypnose

70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr

100 %

Akupunktur

70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr

100 %

Vollnarkose

70 % bis max. 300 Euro je Kalenderjahr

100 %

Zahnaufhellung/Bleaching

nicht versichert

100 %

In unseren Testberichten macht der Bereich Zahnbehandlung 30 % der Gesamtbewertung aus. Es erfolgt keine Leistung für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung, für eine Zahnreinigung oder für schmerzstillende Maßnahmen.

Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching erstattet. Lediglich Füllungen werden erstattet.

Insgesamt erzielt die DKV daher in diesem Bereich nur 30 von 100 Punkten.

Wenn du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, stehen wir dir gerne zur Beratung zur Verfügung oder senden dir kostenfrei einen Vergleich zu. Kontaktiere uns einfach.

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Zahnbehandlung  (30/100 Punkte)

Zahnersatz

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Testsieger

Wartezeit bei Zahnersatz

6 Monate, entfällt bei Unfall

keine Wartezeit

Leistung bei Regelversorgung

100 %

100 %

Inlays

100 %

100 %

Kronen

100 %

100 %

Prothesen

100 %

100 %

Onlays

100 %

100 %

Brücken

100 %

100 %

Implantate

100 %

ohne Begrenzung der Anzahl

ohne Begrenzung des Betrags

100 %

ohne Begrenzung der Anzahl & 

ohne Begrenzung des Betrags

Knochenaufbau

100 %

100 %

Funktionsanalyse bei Zahnersatz

100 %

100 %

Funktionstherapie bei Zahnersatz

100 %

100 %

Verblendungen

100 %

100 %

In unseren Testberichten zur Zahnzusatzversicherung hat der Bereich Zahnersatz einen Anteil von 30% an der Gesamtbewertung. Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 leistet die DKV grundsätzlich 100%. Leistungen können generell erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erstattet werden. Verblendungen werden bis zum 8. Zahn übernommen, im Gegensatz zu den Tarifen KDT70 oder KDTK85, in denen Verblendungen nur bis zum 6. Zahn übernommen werden.

Insgesamt erreicht die DKV daher bei Zahnersatz mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 96 von 100 Punkte.

Wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast, würden wir dir gerne kostenfrei einen Vergleich zukommen lassen.

Zahnersatz  (76/100 Punkte)
Current Progress
Current Progress
Zahnersatz  (96/100 Punkte)

Vertragsbedingungen

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Testsieger

Tarif beinhaltet Alterungsrückstellungen / Tarif ist beitragsstabil

Nein

Ja

abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge

Nein

Ja

Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

70% Erstattung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV

kein Abzug

Erstattungsgrundlage

Rechnungsbetrag

Rechnungsbetrag

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung

600 € in den ersten 12 Monaten

1.200 € in den ersten 24 Monaten

1.800 € in den ersten 36 Monaten

ab dem 4. Jahr unbegrenzt

1.600 € in den ersten 12 Monaten

3.200 € in den ersten 24 Monaten

4.800 € in den ersten 36 Monaten

6.400 € in den ersten 48 Monaten

ab dem 5. Jahr unbegrenzt

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung

600 € in den ersten 12 Monaten

1.200 € in den ersten 24 Monaten

1.800 € in den ersten 36 Monaten

ab dem 4. Jahr unbegrenzt

1.600 € in den ersten 12 Monaten

3.200 € in den ersten 24 Monaten

ab dem 3. Jahr unbegrenzt

Leistungsbegrenzung entfällt bei Unfall / es gibt keine Zahnstaffel

Ja

Ja

Innovationsgarantie

Nein

Ja

Begrenzung auf GOÄ/GOZ

max. 3,5 facher Satz

keine Begrenzung auf GOÄ/GOZ

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn

nicht erforderlich

nicht erforderlich

Verzicht auf eigenes Preis-Leistungsverzeichnis

bundesweit übliche Preise

Ja

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009

Ja

Ja

Mindestvertragslaufzeit

2 Versicherungsjahre

24 Monate

Kündigungsfrist

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres

1 Monat

Die Qualität einer Zahnzusatzversicherung hängt maßgeblich von den allgemeinen Vertragsbedingungen ab, die wir mit einem Anteil von 20 Prozent berücksichtigen.

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV erzielt in diesem Bereich 56 von 100 Punkte.

Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Der Preis für diesen Tarif steigt daher im Laufe des Alters auf ca. 35 Euro monatlich an. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Die Leistung bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV beträgt lediglich 50%. Grundsätzlich werden "bundesweit übliche Preise" erstattet. Das ist bei vielen Tarifen so üblich. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.

Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.

Current Progress
Current Progress
Current Progress
Vertragsbedingungen  (56/100 Punkte)

Innovative Behandlungen

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Testsieger

Laserbehandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

OP-Dental-Mikroskop

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Cerec-Behandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Digitale Volumentopographie

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Bakterien-/DNA-Analyse

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Photoaktivierte Chemotherapie

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Dros-Schiene

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

unsichtbare Zahnspangen / Invisalign

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Vectorbehandlung

nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen

100 %

Aufbiss-/Knirscher-Schiene

100 %

100 %

Im Abschnitt "Innovative Behandlungen", der 10% der Gesamtbewertung ausmacht, prüfen wir das Vorhandensein moderner Behandlungsmethoden, die oft schonender sind als herkömmliche Verfahren.

Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV Zahnzusatzversicherung sind keinerlei dieser innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will.

Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 10 von 100 möglichen Punkten.

Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.

Current Progress
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Innovative Behandlungen  (10/100 Punkte)

Kieferorthopädie (KFO) 

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Testsieger

Wartezeit bei Kieferorthopädie (KFO)

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

keine Wartezeit

Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

1.500 € in den ersten 12 Monaten

3.000 € in den ersten 24 Monaten

4.500 € in den ersten 36 Monaten

ab dem 4. Jahr unbegrenzt

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

bis 8.000 €

Maximale Gesamtleistung in KIG 1-2

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

bis 8.000 €

Maximale Gesamtleistung in KIG 3-5

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

unbegrenzt

Leistungen für Kinder bis maximal

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

21. Lebensjahr

Funktionsanalyse bei KFO

keine Leistungen bei Kieferorthopädie

100 %

Leider erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV keine Erstattungen für Kieferorthopädie für Kinder oder für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls. 

Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.

Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie. 

Current Progress
Current Progress
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Kieferorthopädie  (0/100 Punkte)

Preis - ohne Wertung

DKV KombiMed Zahn KDTP100

Preis mit 25 Jahren

18,64 € mtl.

Preis mit 30 Jahren

28,84 € mtl.

Preis mit 35 Jahren

28,84 € mtl.

Preis mit 40 Jahren

41,95 € mtl.

Preis mit 45 Jahren

41,95 € mtl.

Preis mit 50 Jahren

62,28 € mtl.

Preis mit 55 Jahren

62,28 € mtl.

Preis mit 60 Jahren

74,30 € mtl.

Preis mit 65 Jahren

74,30 € mtl.

Preis mit 70 Jahren

74,30 € mtl.

Preis mit 75 Jahren

74,30 € mtl.

Preis mit 80 Jahren

74,30 € mtl.

Preis mit 85 Jahren

74,30 € mtl.

Unsere Analyse konzentriert sich in erster Linie auf die Versicherungsbedingungen und weniger auf die Tarifpreise. Wir verstehen jedoch, dass die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für dich wahrscheinlich entscheidend sind. Wenn die Leistungen ähnlich sind, neigst du möglicherweise zu einem günstigeren Angebot. Deshalb haben wir eine Übersicht der Preise nach Altersgruppen erstellt. Da unser Testsieger wesentlich mehr Leistungen bei deutlich niedrigerem Beitrag bietet, könnte ein Wechsel in Betracht gezogen werden, sofern der Zustand deiner Zähne dies zulässt.

Wenn du auf der Suche nach einer erstklassigen Zahnzusatzversicherung zu einem attraktiven Preis bist, unterstützen wir dich gerne mit einem kostenfreien Vergleich. Für mehr Details kannst du uns jederzeit kontaktieren.

Erfahrungen, Kundenmeinungen & Bewertungen zur DKV - ohne Wertung

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Positive Bewertungen (6 %)
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Neutrale Bewertungen (3 %)
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Negative Bewertungen (91 %)

zuletzt aktualisiert am 25.02.2024

Die DKV erhält auf Trustpilot zum 25.02.2024 im Durchschnitt 1,5 von 5 möglichen Sternen aus 103 Bewertungen. 

Positiv bewerten wir hierbei 4 & 5 Sterne, neutral 3 Sterne und negativ 1 & 2 Sterne.

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  • top Leistungen
Timo Schmitt und Philipp Schmitt - die Versicherungstester transparent

Das ist gut

  • große Versicherung mit langer Historie
  • grundsätzlich 100% Erstattung bei Zahnersatz
  • immerhin 70% Erstattung (bis zu 300 Euro je Kalenderjahr) für schmerzstillende Maßnahmen

Das ist nicht gut

  • die DKV erhält auf Trustpilot zum 25.02.2024 1,5 von 5 Sterne
  • keine Leistung bei Kieferorthopädie
  • keine Leistung bei Prophylaxe oder Zahnreinigung
  • keine Leistung bei Bleaching
  • keine Innovationsgarantie für medizinischen Fortschritt
  • Mindestlaufzeit von 2 Versicherungsjahren
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Tarif steigt im Alter auf ca. 75 Euro mtl. !
  • nicht abschließbar für Empfänger freier Heilfürsorge
  • 70 % Erstattung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV
  • 6 Monate Wartezeit

Fazit

In unserem Testbericht zur Zahnzusatzversicherung KombiMed Zahn KDTP100 der DKV können wir folgendes Fazit treffen:

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV ist einer der teuersten Tarife am Markt und damit - wir müssen es so deutlich sagen - völlig überteuert. Bedenkt man, dass nichtmals Leistungen für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und vieles andere abgesichert sind (abgesehen von schmerzstillenden Maßnahmen, die nur in Verbindung mit einer Zahnersatzmaßnahme erstattet werden), kann man diesen Tarif guten Gewissens nicht empfehlen.

Zahnbehandlung (Gewichtung 30%):

Von der DKV erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 keine Leistungen für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung oder für eine Zahnreinigung. Für schmerzstillende Maßnahmen wird bis zu 70% (maximal 300 Euro je Kalenderjahr) erstattet. Es werden leider keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching erstattet. Füllungen werden von der DKV zu Zahnbehandlung gezählt. Hierfür werden 100% erstattet. Somit gibt es hier ein paar Punkte.

Die DKV erzielt daher im Bereich Zahnbehandlung nur 30 von 100 Punkten.

Zahnersatz (Gewichtung 30%): 

Grundsätzlich leistet die DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 bei Zahnersatz 100%. Leistungen können generell erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erstattet werden. Verblendungen werden immerhin in diesem Tarif bis zum 8. Zahn übernommen. In den Tarifen KDT70 sowie KDTK85 werden Verblendungen nur bis zum 6. Zahn erstattet. Erfolgt eine Behandlung bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV, beträgt die Erstattung 70%.

Im Bereich Zahnersatz erreicht die DKV mit dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 somit 96 von 100 Punkte.

Vertragsbedingungen (Gewichtung 20%): 

Der Tarif ist für Bezieher freier Heilfürsorge nicht zugänglich und beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Der Preis für diesen Tarif steigt im Laufe des Alters auf ca. 75 Euro monatlich an. Dieser Beitrag ist generell viel zu teuer, selbst für einen sogenannten 100%-Tarif. Gemessen an den Leistungen ist der Preis deutlich zu hoch. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Die Erstattung bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der GKV beträgt lediglich 70%. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV erzielt somit in diesem Bereich 56 von 100 Punkte.

Innovative Behandlungen (Gewichtung 10%): 

Im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV Zahnzusatzversicherung sind keine innovativen Behandlungen genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen wie z.B. eine Cerec-Behandlung, die digitale Volumentopographie oder ähnliches abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will. Zumindest Schienen sind mitversichert.

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 10 von 100 möglichen Punkten.

Kieferorthopädie (Gewichtung 10%): 

Leider erfolgen aus dem Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV keine Erstattungen für Kieferorthopädie für Kinder oder für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls. 

Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie für die DKV keine Punkte vergeben.


Insgesamt zeigt unser Testbericht, dass der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV viele Lücken hat. Der Tarif erhält damit entsprechend unseres Bewertungsverfahrens für die Zahnzusatzversicherung 50 von 100 Punkte und die Note mangelhaft.

Du solltest in Erwägung ziehen, einen Tarifwechsel durchzuführen, falls du bereits diesen Tarif abgeschlossen hast, da vergleichbare Tarife deutlich mehr Leistungen zu einem ähnlichen Preis bieten. 

Current Progress
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Current Progress
Gesamtergebnis  (50/100 Punkte)

Worauf wartest du noch?

Im worst case sollst du dich auf deine Versicherung verlassen können. Das geht nur mit erstklassigen Tarifen. Mit unserer Hilfe findest du schnell heraus welcher Tarif dir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

DKV

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Sehr gut

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Vertragsbedingungen der DKV - Tarif KombiMed Zahn KDTP100

Die Vertragsbedingungen des Tarifs KombiMed Zahn KDTP100 haben wir hier als PDF-Datei(en) hinterlegt:

Versicherungsbedingungen DKV KombiMed Zahn KDTP100

Kundeninformationsblatt DKV KombiMed Zahn KDTP100

Häufige Fragen

Wie ist die Mindestvertragslaufzeit der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100?

Die Mindestvertragslaufzeit der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 beträgt 2 Versicherungsjahre.

Wie ist die Kündigungsfrist der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100?

Die Kündigungsfrist der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.

Übernimmt der Tarif Leistungen bei Kieferorthopädie?

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 übernimmt leider weder für Kinder, noch für Erwachsene Leistungen für Kieferorthopädie, auch nicht in Folge eines Unfalls.

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung (PZR)

Nein, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt keine Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Der Tarif leistet lediglich bei Zahnersatz.

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 Leistungen für Bleaching?

Nein, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt keine Leistungen für zahnaufhellende Maßnahmen bzw. Bleaching. Der Tarif leistet lediglich bei Zahnersatz.

Übernimmt der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 Leistungen für schmerzstillende Maßnahmen/Narkose?

Ja, der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV übernimmt 70% bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für beispielsweise Narkosen, Lachgasbehandlung, Akupunktur, Hypnose oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).

Kann ich den Tarif mit fehlenden Zähnen abschließen?

Der Tarif ist mit bis zu 3 fehlenden Zähnen abschließbar. Für jeden fehlenden Zahn wird ein Zuschlag von 7 Euro fällig. Für diese fehlenden Zähne oder bereits angeratene oder begonnene Behandlungen wird jedoch nicht geleistet. Ab 4 fehlenden Zähnen ist ein Abschluss nicht mehr möglich.

Sind angeratene oder geplante Behandlungen mitversichert?

Nein, bereits begonnene, aktuell stattfindende oder geplante Behandlungen werden bei der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 nicht erstattet.

Wie ist die Beitragsentwicklung der DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100?

Der Tarif KombiMed Zahn KDTP100 der DKV ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und wird daher im Alter teurer. Die Preise haben wir dir hier dargestellt.

DKV zahlt nicht, was tun?

Wenn die DKV eine Rechnung nicht übernehmen will, solltest du wie folgt vorgehen:


1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag

Stelle sicher, dass die Bedingungen deines Vertrags bei der DKV die Leistung grundsätzlich abdecken und dass keine Ausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen. Unser Testbericht hat gezeigt, dass es leider nicht nur viele, sondern auch gravierende Schwachstellen bei der Zahnzusatzversicherung der DKV gibt. Es kann daher sein, dass rein vertragsrechtlich die DKV im Tarif KombiMed Zahn KDTP100 nicht zahlen muss.


2. Sammle alle relevanten Unterlagen

Dazu gehören ärztliche Atteste und Belege für entstandene Kosten beim Zahnarzt.


3. Nimm Kontakt mit der DKV auf

Setze dich schriftlich oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung und erläutere dein Anliegen. Frage nach den Gründen für die Nichtzahlung (möglicherweise fehlen noch Unterlagen) und bitte ggf. um erneute Prüfung deines Falls.


4. Lege Widerspruch ein

Wenn die DKV deinen Anspruch weiterhin ablehnt, kannst du formell Widerspruch einlegen. Schreibe einen detaillierten Widerspruchsbrief, in dem du erklärst, warum deiner Meinung nach der Anspruch gerechtfertigt ist. Füge bitte alle relevanten Unterlagen bei. Diesen Punkt solltest du möglicherweise nur mit professioneller Unterstützung angehen womit wir bei Punkt 5 wären.


5. Such dir einen Anwalt oder kontaktiere eine Schlichtungsstelle

Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde und dir keine zufriedenstellende Lösung angeboten wird, solltest du dir überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Hierzu sind beispielsweise die Kanzlei Jöhnke & Reichow oder die Kanzlei Michaelis bekannte Größen in der Versicherungsbranche.


Als Alternative zur rechtlichen Auseinandersetzung kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle wenden wie den Versicherungsombudsmann e.V. Sie bieten eine unabhängige und kostenlose Prüfung deines Falls an.


Wir hoffen, dass diese Schritte dir helfen werden, das Problem zu lösen.

Ab wann kann ich Leistungen einreichen? Gibt es eine Wartezeit?

Die Wartezeit beträgt 6 Monate. Du kannst dir also Leistungen erst nach 6 Monaten erstatten lassen. Voraussetzung ist immer, dass diese Behandlungen vor Vertragsbeginn noch nicht angeraten oder geplant waren.

DKV Zahnzusatzversicherung Erfahrungen?

Welche Erfahrungen andere mit der DKV gemacht haben, kannst du hier nachlesen.

Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag der DKV gestellt?

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DKV gestellt:


1. Findet zurzeit eine zahnärztliche Behandlung statt? Oder ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?
2. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind (außer Milch- Weisheitszähnen und Lückenschluss)
3. Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Findet zurzeit eine kieferorthopädische Behandlung statt? Oder ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?
Falls 1 bis 3 mit Ja beantwortet wurden, folgende  weitere Fragen:
1. Laufende beabsichtigte oder angeratene Zahn- oder Parodontosebehandlung, Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz?
2. Fehlende, nicht ersetzte Zähne (außer Milch- und Weisheitszähnen und Lückenschluss) (Lückenschluss = benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt

Welche Zahnzusatzversicherung ist eine bessere Alternative?

Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Es hängt auch immer von deinem Zahnstatus ab. Mit fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen kommt ein anderer Tarif in Frage als wenn deine Zähne noch in sehr gutem Zustand sind und noch keine Zähne fehlen. Kontaktiere uns gerne und wir schauen gemeinsam kostenlos nach einer besseren Alternative.

Wo finde ich die Vertrags-/Versicherungsbedingungen des Tarifs KombiMed Zahn KDTP100?

Wir haben die Vertrags-/Versicherungsbedingungen dieses Tarifs hier hinterlegt.

Verzichtet die DKV auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja, die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie kann dich also NICHT ohne Angabe von Gründen kündigen. Bitte beachte, dass sie dich so wie auch jede andere Versicherung jedoch kündigen kann wenn du deine Beiträge nicht bezahlst oder möglicherweise andere Obliegenheiten verletzt. 

Bis zu welchem Gebührensatz (GOZ) werden Leistungen erstattet?

Kosten werden bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet.

Kontaktmöglichkeiten

Wir sind mehrfach ausgezeichnet

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert. Fehler im Bearbeitungsvorgang oder bei der Recherche der Versicherungsbedingungen sind dennoch nicht auszuschließen. Hinweise und Korrekturen senden Sie bitte an kontakt@testberichte-versicherungen.de. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständig und Aktualität dieser Website kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Finanzberatung Schmitt GmbH übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Treffen Sie niemals eine Kauf- oder Kündigungsentscheidung nur aufgrund eines Testberichts! Bevor Sie solch eine Entscheidung treffen, sollten sie sich von uns oder einem anderen kompetenten und bestenfalls unabhängigen Versicherungsvermittler beraten lassen.

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