bekannt aus
Generali
Tarif PlanZ3
Tarifstand 12.2022
ungenügend
46/100 Punkte
Ergebnis:
ungenügend
In unserem ausführlichen Testbericht erzielt die Zahnzusatzversicherung der Generali mit dem Tarif PlanZ3 46 von möglichen 100 Punkten und erhält damit die Note "ungenügend".
Lies dir einfach unseren Testbericht durch wenn du erfahren willst warum das so ist und welche Lücken der Tarif hat. Bei Fragen oder wenn du Tipps brauchst, sind wir unter den nachfolgenden Kanälen jederzeit erreichbar.
Testergebnisse im Detail - Generali PlanZ3
Testbericht im Detail
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Vertragsbedingungen
Innovative Behandlungen
Kieferorthopädie
Generali PlanZ3 | Testsieger |
---|---|
Wartezeit bei Zahnbehandlung | |
8 Monate, entfällt bei Unfall | keine Wartezeit |
Leistung für Prophylaxe/Zahnreinigung | |
nicht versichert | 100 % (unbegrenzt oft) |
Wurzelbehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Parotodontosebehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung | |
nicht versichert | 100 % |
Kunststofffüllungen | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Lachgasbehandlung | |
70 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) | |
70 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Hypnose | |
70 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Akupunktur | |
70 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Vollnarkose | |
70 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Zahnaufhellung/Bleaching | |
nicht versichert | 100 % |
In unserem Testbericht macht der Bereich Zahnbehandlung einen Anteil von 30% an der Gesamtbewertung aus. Leider erfolgt die Leistung erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten. Im Allgemeinen werden 70% der Leistungen im Bereich Zahnbehandlung bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Diese Leistung reduziert sich auf 35%, wenn keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Es wird keine Erstattung für Prophylaxe oder professionelle Zahnreinigung (PZR) angeboten. Da eine PZR heutzutage bereits ca. 100 Euro kostet und Zahnärzte zwei PZR´s pro Jahr empfehlen, entstehen hier Kosten von 200 Euro pro Jahr, die selbst getragen werden müssen. Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching angeboten.
Insgesamt erreicht die Generali daher in diesem Bereich nur 35 von 100 Punkten.
Wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis hast, beraten wir dich gerne oder schicken dir kostenlos einen Vergleich zu. Melde dich einfach bei uns.
Generali PlanZ3 | Testsieger |
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Wartezeit bei Zahnersatz | |
8 Monate, entfällt bei Unfall | keine Wartezeit |
Leistung bei Regelversorgung | |
100 % | 100 % |
Inlays | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Kronen | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Prothesen | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Onlays | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Brücken | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Implantate | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV ohne Begrenzung der Anzahl & ohne Begrenzung des Betrags | 100 % ohne Begrenzung der Anzahl & ohne Begrenzung des Betrags |
Knochenaufbau | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnersatz | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionstherapie bei Zahnersatz | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Verblendungen | |
70% bei Vorleistung der GKV 35% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Der Bereich Zahnersatz macht in unserem Testbericht 30% an der Gesamtbewertung aus.
Grundsätzlich leistet die Generali im Tarif PlanZ3 bei Zahnersatz 70%, sofern eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Erfolgt keine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse, beträgt die Erstattung lediglich 35 Prozent. Leider erfolgt eine Leistung erst nach 8 Monaten. Viele gute Tarife verzichten heutzutage auf diese Frist.
Insgesamt erreicht die Generali daher im Bereich Zahnersatz mit dem Tarif PlanZ3 73 von 100 Punkte.
Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis hast.
Generali PlanZ3 | Testsieger |
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Tarif beinhaltet Alterungsrückstellungen / Tarif ist beitragsstabil | |
Ja | Ja |
abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge | |
Ja | Ja |
Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | |
35% Abzug | kein Abzug |
Erstattungsgrundlage | |
Rechnungsbetrag | Rechnungsbetrag |
Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung | |
1.000 € in den ersten 12 Monaten 2.000 € in den ersten 24 Monaten 3.000 € in den ersten 36 Monaten 4.000 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten 4.800 € in den ersten 36 Monaten 6.400 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung | |
1.000 € in den ersten 12 Monaten 2.000 € in den ersten 24 Monaten 3.000 € in den ersten 36 Monaten 4.000 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten ab dem 3. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung entfällt bei Unfall / es gibt keine Zahnstaffel | |
Ja | Ja |
Innovationsgarantie | |
Nein | Ja |
Begrenzung auf GOÄ/GOZ | |
max. 3,5 facher Satz | keine Begrenzung auf GOÄ/GOZ |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn | |
nicht erforderlich | nicht erforderlich |
Verzicht auf eigenes Preis-Leistungsverzeichnis | |
Ja | Ja |
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009 | |
Ja | Ja |
Mindestvertragslaufzeit | |
2 Versicherungsjahre | 24 Monate |
Kündigungsfrist | |
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | 1 Monat |
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind ein entscheidender Faktor für die Qualität einer Zahnzusatzversicherung und werden von uns daher zu 20 Prozent gewichtet.
Der Tarif PlanZ3 der Generali erzielt in diesem Bereich 68 von 100 Punkte. Positiv zu erwähnen ist, dass der Tarif im Laufe des Alters nicht teurer wird und dass er für Empfänger freier Heilfürsorge abschließbar ist. Insgesamt überwiegen jedoch die Nachteile. Durch das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte es künftig Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden geben. Es ist außerdem zu beachten, dass Leistungen um 35 Prozent gekürzt werden, wenn Behandlungen von nicht zugelassenen Anbietern durchgeführt werden oder keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Versicherungsjahr nach Ablauf dieser zwei Jahre.
Falls du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, senden wir dir gerne einen kostenlosen Vergleich zu.
Generali PlanZ3 | Testsieger |
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Laserbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
OP-Dental-Mikroskop | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Cerec-Behandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Digitale Volumentopographie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Bakterien-/DNA-Analyse | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Photoaktivierte Chemotherapie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Dros-Schiene | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
unsichtbare Zahnspangen / Invisalign | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 100 % |
Vectorbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Aufbiss-/Knirscher-Schiene | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Im Bereich "Innovative Behandlungen", der 10% der Gesamtbewertung ausmacht, prüfen wir, ob moderne Behandlungsmethoden enthalten sind, die häufig schonender sind als herkömmliche Verfahren.
Im Tarif PlanZ3 der Generali Zahnzusatzversicherung sind diese Verfahren nicht konkret geregelt. Von keinem dieser Verfahren liest man etwas in den Versicherungsbedingungen. Es bleibt daher nur zu raten, ob solche teuren Behandlungen gezahlt werden oder nicht. Eine Gewähr, dass solche Leistungen versichert sind, können wir daher selbstverständlich nicht geben und können hier keine Punkte vergeben. Im Leistungsfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können.
Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.
Falls du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, senden wir dir gerne einen kostenlosen Vergleich zu.
Generali PlanZ3 | Testsieger |
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Wartezeit bei Kieferorthopädie (KFO) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | keine Wartezeit |
Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 1.500 € in den ersten 12 Monaten 3.000 € in den ersten 24 Monaten 4.500 € in den ersten 36 Monaten ab dem 4. Jahr unbegrenzt |
Kieferorthopädie bei Erwachsenen | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 1-2 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 3-5 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | unbegrenzt |
Leistungen für Kinder bis maximal | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 21. Lebensjahr |
Funktionsanalyse bei KFO | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 100 % |
Leider erfolgt aus dem Tarif PlanZ3 der Generali keine Erstattungen für Kieferorthopädie, weder für Kinder noch für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls.
Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.
Bei Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit besseren Leistungen bei Kieferorthopädie beraten wir dich gerne unverbindlich und individuell. Du kannst so eine Zahnzusatzversicherung wählen, die bessere Erstattungen in diesem Bereich bietet - eine Überlegung, die besonders für Kinder oder Erwachsene, die eine kieferorthopädische Behandlung nach einem Unfall benötigen, von Vorteil sein wird.
Generali PlanZ3 |
---|
Preis mit 25 Jahren |
13,06 € mtl. |
Preis mit 30 Jahren |
14,08 € mtl. |
Preis mit 35 Jahren |
15,03 € mtl. |
Preis mit 40 Jahren |
15,95 € mtl. |
Preis mit 45 Jahren |
16,59 € mtl. |
Preis mit 50 Jahren |
17,02 € mtl. |
Preis mit 55 Jahren |
17,49 € mtl. |
Preis mit 60 Jahren |
17,76 € mtl. |
Preis mit 65 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 70 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 75 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 80 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 85 Jahren |
unbekannt |
Unser Fokus liegt in unserem Testbericht vor allem auf den Versicherungsbedingungen, während wir den Tarifpreis außer Acht lassen. Wir wissen jedoch, dass die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für dich wichtig sind. Wenn Leistungen ähnlich sind, neigst du möglicherweise zu einem günstigeren Angebot. Daher haben wir eine Altersgruppen-Preisübersicht erstellt. Da der Testsieger bei vergleichbaren Kosten signifikant mehr Leistungen bietet, könntest du einen Wechsel in Betracht ziehen - sofern der Zustand deiner Zähne dies erlaubt.
Falls du eine hochwertige Zahnzusatzversicherung zu einem guten Beitrag suchst, unterstützen wir dich gerne mit einem kostenlosen Vergleichsvorschlag. Für weitere Informationen kontaktiere uns einfach.
zuletzt aktualisiert am 13.02.2024
Der Generali-Konzern erhält auf Trustpilot zum 13.02.2024 auf Trustpilot im Durchschnitt 1,7 von 5 möglichen Sternen aus 1.222 Bewertungen.
Positiv bewerten wir hierbei 4 & 5 Sterne, neutral 3 Sterne und negativ 1 & 2 Sterne.
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Das ist gut
Das ist nicht gut
Fazit
In unserem Testbericht zur Zahnzusatzversicherung PlanZ3 der Generali können wir folgendes Fazit treffen:
Zahnbehandlung (Gewichtung 30%):
Leider erfolgt die Leistung erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten. Im Allgemeinen werden 70% der Leistungen im Bereich Zahnbehandlung bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Diese Leistung reduziert sich auf 35%, wenn keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Es wird keine Erstattung für Prophylaxe oder professionelle Zahnreinigung (PZR) angeboten. Da eine PZR heutzutage bereits ca. 100 Euro kostet und Zahnärzte zwei PZR´s pro Jahr empfehlen, entstehen hier Kosten von 200 Euro pro Jahr, die selbst getragen werden müssen. Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching angeboten. Die Generali erzielt daher im Bereich Zahnbehandlung nur 35 von 100 Punkten.
Zahnersatz (Gewichtung 30%):
Grundsätzlich leistet die Generali im Tarif PlanZ3 bei Zahnersatz 70%, sofern eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Erfolgt keine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse, beträgt die Erstattung lediglich 35 Prozent. Leider erfolgt eine Leistung erst nach 8 Monaten. Viele gute Tarife verzichten heutzutage auf diese Frist. Im Bereich Zahnersatz erreicht die Generali mit dem Tarif PlanZ3 73 von 100 Punkte.
Vertragsbedingungen (Gewichtung 20%):
Der Tarif PlanZ3 der Generali erzielt in diesem Bereich 68 von 100 Punkte. Positiv zu erwähnen ist, dass der Tarif im Laufe des Alters nicht teurer wird und dass er für Empfänger freier Heilfürsorge abschließbar ist. Insgesamt überwiegen jedoch die Nachteile. Durch das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte es künftig Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden geben. Es ist außerdem zu beachten, dass Leistungen um 35 Prozent gekürzt werden, wenn Behandlungen von nicht zugelassenen Anbietern durchgeführt werden oder keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Versicherungsjahr nach Ablauf dieser zwei Jahre
Innovative Behandlungen (Gewichtung 10%):
Im Tarif PlanZ3 der Generali Zahnzusatzversicherung sind innovative Behandlungsmethoden nicht konkret geregelt. Von keinem dieser Verfahren liest man etwas in den Versicherungsbedingungen. Es bleibt daher nur zu mutmaßen, ob solche teuren Behandlungen gezahlt werden oder nicht. Eine Gewähr, dass solche Leistungen versichert sind, können wir daher selbstverständlich nicht geben und können hier keine Punkte vergeben. Im Leistungsfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können. Das ist hier nicht der Fall. Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.
Kieferorthopädie (Gewichtung 10%):
Leider erfolgt aus dem Tarif PlanZ3 der Generali keine Erstattung für Kieferorthopädie, weder für Kinder noch für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls. Zumindest infolge eines Unfalls sollte eine notwendige kieferorthopädische Behandlung übernommen werden für Erwachsene. Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.
Insgesamt zeigt der Testbericht, dass der Tarif PlanZ3 viele Lücken hat. Der Tarif erhält damit entsprechend unseres Bewertungsverfahrens für die Zahnzusatzversicherung 46 von 100 Punkte und die Note ungenügend, welche wir im Bereich von 0-49,99 Punkten vergeben.
Es wird geraten, die Kosten im Verhältnis zu den Leistungen zu überprüfen und möglicherweise in Betracht zu ziehen, einen Tarifwechsel durchzuführen falls du diesen Tarif bereits abgeschlossen hast, insbesondere weil ähnliche Tarife mehr Leistungen zu einem vergleichbaren Preis bieten. Wir unterstützen dich gerne dabei.
Worauf wartest du noch?
Im worst case sollst du dich auf deine Versicherung verlassen können. Das geht nur mit erstklassigen Tarifen. Mit unserer Hilfe findest du schnell heraus welcher Tarif dir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Generali
Tarif PlanZ3
ungenügend
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
Generali
Tarif PlanZ3
ungenügend
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
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Vertragsbedingungen der Generali - Tarif PlanZ3
Die Vertragsbedingungen des Tarifs PlanZ3 haben wir hier als PDF-Datei hinterlegt:
Vertragsbedingungen Generali PlanZ3
Häufige Fragen
Die Mindestvertragslaufzeit der Generali im Tarif PlanZ3 beträgt 2 Versicherungsjahre.
Die Kündigungsfrist der Generali im Tarif PlanZ3 beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.
Der Tarif PlanZ3 übernimmt leider weder für Erwachsene noch für Kinder Leistungen für Kieferorthopädie.
Der Tarif ist mit bis zu 3 fehlenden Zähnen noch abschließbar. Angeratene oder begonnene Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen sind aber ausgeshlossen und es wird ein Zuschlag von 3 Euro pro Zahn fällig.
Nein, bereits begonnene, aktuell stattfindende oder geplante Behandlungen werden bei der Generali nicht erstattet.
Der Tarif PlanZ3 der Generali ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert und wird daher im Alter nicht teurer.
Wenn die Generali eine Rechnung nicht übernehmen will, solltest du wie folgt vorgehen:
1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag
Stelle sicher, dass die Bedingungen deines Vertrags bei der Generali die Leistung grundsätzlich abdecken und dass keine Ausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen. Unser Testbericht hat gezeigt, dass es leider nicht nur viele, sondern auch gravierende Schwachstellen bei der Zahnzusatzversicherung der Generali gibt. Es kann daher sein, dass rein vertragsrechtlich die Generali im Tarif PlanZ3 nicht zahlen muss.
2. Sammle alle relevanten Unterlagen
Dazu gehören ärztliche Atteste und Belege für entstandene Kosten beim Zahnarzt.
3. Nimm Kontakt mit der Generali auf
Setze dich schriftlich oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung und erläutere dein Anliegen. Frage nach den Gründen für die Nichtzahlung (möglicherweise fehlen noch Unterlagen) und bitte ggf. um erneute Prüfung deines Falls.
4. Lege Widerspruch ein
Wenn die Generali deinen Anspruch weiterhin ablehnt, kannst du formell Widerspruch einlegen. Schreibe einen detaillierten Widerspruchsbrief, in dem du erklärst, warum deiner Meinung nach der Anspruch gerechtfertigt ist. Füge bitte alle relevanten Unterlagen bei. Diesen Punkt solltest du möglicherweise nur mit professioneller Unterstützung angehen womit wir bei Punkt 5 wären.
5. Such dir einen Anwalt oder kontaktiere eine Schlichtungsstelle
Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde und dir keine zufriedenstellende Lösung angeboten wird, solltest du dir überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Hierzu sind beispielsweise die Kanzlei Jöhnke & Reichow oder die Kanzlei Michaelis bekannte Größen in der Versicherungsbranche.
Als Alternative zur rechtlichen Auseinandersetzung kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle wenden wie den Versicherungsombudsmann e.V. Sie bieten eine unabhängige und kostenlose Prüfung deines Falls an.
Wir hoffen, dass diese Schritte dir helfen werden, das Problem zu lösen.
Es gibt eine Wartezeit von 8 Monaten. Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 8 Monaten nach Vertragsbeginn anfallen, werden also nicht erstattet.
Welche Erfahrungen andere mit der Generali gemacht haben, kannst du hier nachlesen.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Generali gestellt:
1. Haben Sie herausnehmbaren Zahnersatz? Wenn ja: im Oberkiefer? Wenn ja: im Unterkiefer? Bei Beantwortung dieser Frage mit "Ja" Wird Folgendes vereinbart: Ich bin damit einverstanden, dass für Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung kein Versicherungsschutz für den angekreuzten Kiefer besteht
2. Bei wie vielen Zähnen wurde in den letzten zwei Jahren eine Zahnwurzelbehandlung durchgeführt? Ab 4 Zähnen kein Versicherungsschutz.
3. Wurde in den letzten drei Jahren eine Parodontose oder Parodontitis festgestellt oder behandelt? Wichtiger Hinweis: Wenn Sie diese Frage mit "Ja" beantworten, können wir ihnen leider keinen Versicherungsschutz anbieten.
4. Findet zurzeit eine Zahnbehandlung, eine kieferorthopädische Behandlung oder eine Zahnersatzmaßnahme statt, oder ist eine solche notwendig oder angeraten? Sofern ein Heil- und Kostenplan vorliegt, fügen Sie bitte diesem Antrag eine Kopie bei. Bitte beachten Sie: Für bereits begonnene, beabsichtigte oder angeratene zahnärztliche Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
5. Anzahl der noch nicht ersetzten fehlenden natürlichen Zähne (ohne Weisheits- und Milchzähne sowie Lückenschluss)
Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Es hängt auch immer von deinem Zahnstatus ab. Mit fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen kommt ein anderer Tarif in Frage als wenn deine Zähne noch in sehr gutem Zustand sind und noch keine Zähne fehlen. Kontaktiere uns gerne und wir schauen gemeinsam kostenlos nach einer besseren Alternative.
Wir sind mehrfach ausgezeichnet
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