So bewerten wir Zahnzusatzversicherungen

Wir stehen für vollständige Transparenz. Daher erklären wir dir auf dieser Seite ganz genau, wie ein Testergebnis zu Stande kommt. Du hast Verbesserungsvorschläge oder etwas ist unklar? Dann melde dich gerne bei uns.

Gewichtung der einzelnen Testbereiche:

Die Gewichtung der verschiedenen Testbereiche gestaltet sich wie folgt: Sowohl der Bereich der Zahnbehandlung als auch der des Zahnersatzes fließen mit jeweils 30% in die Gesamtbewertung ein. Die Vertragsbedingungen nehmen eine Gewichtung von 20% ein, während die innovativen Behandlungen und die Kieferorthopädie jeweils 10% zur Endnote beitragen.

Gewichtung Bewertungsverfahren Zahnzusatzversicherung.png

Zahnbehandlung

Zahnersatz

Vertragsbedingungen

Innovative Behandlungen

Kieferorthopädie

Gewichtung der einzelnen Testbereiche im Detail:

Zahnbehandlung - 30%

Kriterium/Gewichtung

Beschreibung

Wartezeit bei Zahnbehandlung / 5%

8 Monate Wartezeit = 0%

7 Monate Wartezeit = 10%

6 Monate Wartezeit = 20%

5 Monate Wartezeit = 30%

4 Monate Wartezeit = 40%

3 Monate Wartezeit = 50%

2 Monate Wartezeit = 60%

1 Monate Wartezeit = 70%

keine Wartezeit = 100%

Leistung für Prophylaxe / 15%


- professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung usw.

keine Begrenzung = 100%

bei Begrenzung von Summe oder Anzahl der Prophylaxen pro Jahr maximal 90%, Berechnung wie folgt:

1% = 4,5 Euro Leistung pro Jahr

Bsp: 90 Euro Prophylaxebudget pro Jahr = 20% der maximal möglichen Punktzahl


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Wurzelbehandlung bei Vorleistung der GKV / 7,5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung = 100%

bei Summenbegrenzung maximal 80%

bei absoluten Summen: pro 10 Euro/Jahr = 1%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Wurzelbehandlung ohne Vorleistung der GKV / 7,5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung = 100%

bei Summenbegrenzung maximal 80%

bei absoluten Summen: pro 10 Euro/Jahr = 1%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Parodontosebehandlung bei Vorleistung der GKV / 7,5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei Summenbegrenzung maximal 80%, pro 10 Euro = 1%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Parodontosebehandlung ohne Vorleistung der GKV / 7,5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei Summenbegrenzung maximal 80%, pro 10 Euro = 1%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung / 5%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei Summenbegrenzung maximal 80%, pro 10 Euro = 1%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Kunststofffüllungen / 15%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

bei Summenbegrenzung pro 10 Euro = 1%, max. 80% bei Summenbegrenzung


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Lachgasbehandlung / 5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

bei Summenbegrenzung pro 5 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%

wenn eine Angststörung von einem qualifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt werden muss, Punktzahl geteilt durch 2


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) / 5%

bei Summenbegrenzung pro 5 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%

wenn eine Angststörung von einem qualifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt werden muss, Punktzahl geteilt durch 2


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Hypnose / 5%

bei Summenbegrenzung pro 5 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%

wenn eine Angststörung von einem qualifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt werden muss, Punktzahl geteilt durch 2

Akupunktur / 5%

bei Summenbegrenzung pro 5 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%

wenn eine Angststörung von einem qualifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt werden muss, Punktzahl geteilt durch 2


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Vollnarkose / 5%

bei Summenbegrenzung pro 5 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%

wenn eine Angststörung von einem qualifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt werden muss, Punktzahl geteilt durch 2


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Zahnaufhellung, Bleaching / 5%

bei Summenbegrenzung pro 3 Euro = 1%, maximal 80% bei Summenbegrenzung

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

80% ohne Begrenzung = 80%,

100% aber maximal 500 Euro pro Jahr = 80%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung,
Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Zahnersatz - 30%

Kriterium/Gewichtung

Beschreibung

Wartezeit bei Zahnersatz / 5%

8 Monate Wartezeit = 0%

7 Monate Wartezeit = 10%

6 Monate Wartezeit = 20%

5 Monate Wartezeit = 30%

4 Monate Wartezeit = 40%

3 Monate Wartezeit = 50%

2 Monate Wartezeit = 60%

1 Monate Wartezeit = 70%

keine Wartezeit = 100%

Erstattung bei Regelversorgung / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Inlays / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Kronen / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Prothesen / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Onlays / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Brücken / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Implantate / 15 %

(Begrenzung der Anzahl)

(Summenbegrenzung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualen Begrenzungen Prozentsatz, z.B. 70% = 70%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Begrenzung der Anzahl der Implantate / 2,5%


pro Kiefer (Unter- oder Oberkiefer):

(unbegrenzt oder 15-16 pro Kiefer = 100%, 13-14 = 87,5%, 11-12 = 75%, 9-10 = 62,5%, 7-8 = 50%, 5-6=37,5%, 3-4= 25%, 1-2=12,5%, 0 = 0%)


bei Begrenzung des gesamten Kiefers*2:

(unbegrenzt oder 29-32 = 100%, 25-28 = 87,5%, 21-24 = 75%, 17-20 = 62,5%, 13-16 = 50%, 9-12=37,5%, 5-8= 25%, 1-4=12,5%, 0 = 0%)

Begrenzung der Implantate im Betrag / 2,5 %


ohne Begrenzung der Höchstleistung = 100%

bei Summenbegrenzung pro Jahr 100 Euro = 1%, maximal 80%

Bsp: 8.000 Euro pro Jahr = 80%, 2.000 Euro = 20%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Knochenaufbau / 5%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

z.B. 80% ohne Begrenzung = 80%,


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Funktionsanalyse bei Zahnersatz / 2,5%

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

z.B. 80% ohne Begrenzung = 80%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Funktionstherapie bei Zahnersatz / 2,5%

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

z.B. 80% ohne Begrenzung = 80%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Verblendungen / 2,5 %

ohne Summenbegrenzung = Prozentsatz, z.B. 100% ohne Begrenzung = 100%,

z.B. 80% ohne Begrenzung = 80%


bei bonusheftabhängigem Tarif oder bei höheren Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten Durchschnittswert der Leistung, 


Bsp: Leistung 90-100%, 100% Leistung nur bei mit der Versicherung kooperierenden Zahnärzten, Berechnung: (90+100)/2= 95%

Verblendungen bis einschließlich Zahn _ / 2,5 %

(ohne Begrenzung/bis Zahn 8 = 100%, bis Zahn 7 = 87,5%, bis Zahn 6 = 75%, bis Zahn 5 = 62,5%, bis Zahn 4 = 50%, bis Zahn 3 = 37,5%, bis Zahn 2 = 25%, bis Zahn 1 = 12,5%, Verblendungen nicht versichert =0%)

Vertragsbedingungen - 20%

Kriterium/Gewichtung

Beschreibung

Anbieter bietet Tarif mit Alterungsrückstellungen an / 0%

ohne Gewichtung, lediglich Auflistung zur Transparenz

Tarif abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge / 5%

abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge = Ja, 100%

nicht abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge = Nein, 0%

Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung / 10%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

Erstattungsgrundlage / 0%

ohne Gewichtung, lediglich Auflistung zur Transparenz

RK = Restkosten

FZ = Festzuschuss

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung in den ersten 12 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 5 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bei Staffelung pro Quartal von 250 €: höchster Wert geteilt durch 2

Bsp:

1.000 Euro = 50%

1.600 Euro = 80%

2.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 10 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

2.000 Euro = 50%

3.200 Euro = 80%

4.000 Euro = 80%

LeiLeistungsbegrenzung ohne Vorversicherung in den ersten 36 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 15 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

3.000 Euro = 50%

4.800 Euro = 80%

6.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung in den ersten 48 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 20 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

4.000 Euro = 50%

6.400 Euro = 80%

8.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung in den ersten 60 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 25 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

5.000 Euro = 50%

8.000 Euro = 80%

10.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung in den ersten 12 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 10 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

2.000 Euro = 50%

3.200 Euro = 80%

4.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 20 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

4.000 Euro = 50%

6.400 Euro = 80%

8.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung in den ersten 36 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 30 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

6.000 Euro = 50%

9.600 Euro = 80%

12.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung in den ersten 48 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 40 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

8.000 Euro = 50%

12.800 Euro = 80%

16.000 Euro = 80%

Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung in den ersten 60 Monaten nach Vertragsabschluss

Es gibt keine Leistungsbegrenzung = 100%

pro 50 Euro = 0,25%, max. 80% bei Leistungsbegrenzung

Bsp:

10.000 Euro = 50%

16.400 Euro = 80%

20.000 Euro = 80%

Zahnstaffel entfällt bei Unfall / 5%

Nein = 0%

Ja = 100%

Innovationsgarantie / 10%

ohne Summen- oder prozentuale Begrenzung 100%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

Begrenzung auf GOZ / 10%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

ohne Höchstsätze 100%

Begrenzung auf 5-fachen Satz = 87,50%

Begrenzung auf 3,5-fachen Satz = 75%

Begrenzung auf 2,3-fachen Satz = 50%

Begrenzung auf 1-fachen Satz = 25%

Vorlage Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn / 5%

Ja = 100%

Nein = 0%

Verzicht auf eigenes Preis-Leistungs-Verhältnis / 5%

Ja = 100%

Nein = 0%

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009 / 15%

Ja = 100%

Nein = 0%

Mindestvertragslaufzeit / 2,5%

keine = 100%

12 Monate = 50%

24 Monate = 0%

wenn innerhalb der ersten 24 Monate eine Rechnung eingereicht wurde, Laufzeit mindestens 24 Monate, sonst monatliche Kündigungsfrist = 0%

Kündigungsfrist / 2,5%

fristlos = 100%

1 Monat = 75%

3 Monate = 50%

1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres/Kalenderjahres = 25%

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres/Kalenderjahres = 0%

Versicherbarkeit bei fehlenden Zähnen / 0%

nur Auflistung

Ist der Abschluss des Tarifs mit fehlenden Zähnen möglich?

Ausschlüsse / 0%

nur Auflistung

Gibt es gravierende Ausschlüsse?

Gesundheitsfragen / 0%

nur Auflistung

Welche Gesundheitsfragen werden zum Abschluss des Tarifs gestellt?

Besonderheiten / 0%

nur Auflistung

Hat der Tarif unübliche, negativev Einschränkungen?

Innovative Behandlungen - 10%

Kriterium/Gewichtung

Beschreibung

Laserbehandlung / 10%

Die Kosten für eine Laserbehandlung betragen ca. 15-50 Euro pro Zahn.

Laserbehandlung ist eine moderne Technologie, die für verschiedene zahnärztliche Eingriffe eingesetzt wird. Sie kann für die Behandlung von Karies, zur Zahnaufhellung, bei der Wurzelkanalbehandlung, für Zahnfleischkorrekturen und zur Behandlung von Parodontitis verwendet werden. Laser ermöglichen präzise und minimal-invasive Eingriffe, oft mit weniger Schmerzen und schnellerer Heilung als beim sonst üblichen Bohren.


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei Summenbegrenzung pro Jahr 1% = 5 Euro, max. 80% bei Summenbegrenzung

OP-Dental-Mikroskop / 10%

Ein OP-Dental-Mikroskop ist ein hochspezialisiertes optisches Instrument, das Zahnärzte und Oralchirurgen verwenden, um die Sichtbarkeit und Präzision bei zahnmedizinischen Eingriffen zu verbessern. Es bietet eine starke Vergrößerung und hervorragende Beleuchtung des Operationsfeldes, was besonders bei komplexen Behandlungen wie Wurzelkanalbehandlungen, Parodontalchirurgie oder Implantatplatzierungen hilfreich ist. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei Summenbegrenzung pro Jahr 1% = 5 Euro, max. 80% bei Summenbegrenzung

Cerec-Behandlung / 10%

Eine Cerec-Behandlung kostet ca. 500-1.000 Euro pro Zahn.

CEREC ist ein zahnmedizinisches Verfahren für die schnelle Herstellung und Einsetzung von Keramikfüllungen, Kronen oder Veneers innerhalb einer Sitzung. Es nutzt digitale Scans des Gebisses, um die Restauration am Computer zu entwerfen und dann vor Ort mit einer Fräsmaschine aus einem Keramikblock herzustellen. Die Methode ist zeitsparend und liefert passgenaue, ästhetische Ergebnisse. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei Summenbegrenzung pro Jahr 1% = 25 Euro, max. 80% bei Summenbegrenzung

Digitale Volumentopographie / 10%

Digitale Volumentomographie (DVT) ist eine bildgebende Methode, die vor allem in der Zahnmedizin und Kieferchirurgie verwendet wird, um hochauflösende 3D-Bilder des Kiefers und der Zähne zu erzeugen. Sie ähnelt in ihrer Funktion dem Computertomographen (CT), verwendet jedoch im Vergleich eine geringere Strahlendosis und ist speziell auf kleinere Volumina ausgerichtet. Durch die hohe Auflösung und die dreidimensionale Darstellung können Zahnärzte und Chirurgen präzise Diagnosen stellen und Behandlungspläne besser planen, was die Patientensicherheit und Behandlungseffizienz verbessert. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei Summenbegrenzung pro Jahr 1% = 4 Euro, max. 80% bei Summenbegrenzung

Bakterien-/DNA-Analyse / 10%

Bei der Behandlung von Parodontose wird durch Bakterien-/DNA-Analyse eine Probe aus den Zahnfleischtaschen entnommen und untersucht, um die genauen Bakterienarten zu bestimmen, die zur Krankheit beitragen. Mit diesen Informationen kann der Zahnarzt eine maßgeschneiderte antibiotische Therapie planen und gegebenenfalls spezielle Mundspülungen oder lokale Antibiotika verwenden. Dies führt zu einer effizienteren Behandlung, hilft bei der Vermeidung von Reinfektionen und unterstützt eine langfristige Gesunderhaltung des Zahnfleisches und der Zähne. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

Photoaktivierte Chemotherapie / 10%

Die photoaktivierte Chemotherapie kostet ca. 300 Euro Euro.

Die photoaktivierte Chemotherapie (PDT) wird in der Zahnmedizin verwendet, um bakterielle Infektionen zu behandeln. Dabei wird ein photosensibilisierender Wirkstoff auf das infizierte Gebiet aufgetragen und nach einer Einwirkzeit mit einem speziellen Licht aktiviert, was zur Abtötung der Bakterien führt. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei absoluter Begrenzung pro 5 Euro = 1%, max. 90% bei Summenbegrenzung.

Dros-Schiene / 10%

Dros-Schienen sind spezielle Kunststoffschienen, die man wie eine Zahnspange trägt. Der Zahnarzt setzt sie ein, um Probleme mit dem Kiefergelenk und den Zähnen zu behandeln. Wenn der Kiefer nicht richtig sitzt, kann das zu Schmerzen und Zahnabnutzung führen. Die Schiene hilft, den Kiefer in die richtige Position zu bringen und diese Probleme zu lindern. Man trägt sie nur für eine gewisse Zeit, bis der Kiefer sich an die bessere Position gewöhnt hat. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

unsichtbare Zahnspangen/Invisalign / 10%

Unsichtbare Zahnspangen, oft auch unter dem Markennamen Invisalign bekannt, sind eine moderne Form der Kieferorthopädie, die dazu dient, Zähne zu begradigen und das Gebiss zu korrigieren. Sie bestehen aus einer Reihe von durchsichtigen, herausnehmbaren Schienen, die als Aligner bezeichnet werden. Diese Aligner sind maßgefertigt und werden aus einem flexiblen Kunststoffmaterial hergestellt. Im Gegensatz zu traditionellen festen Zahnspangen mit Drähten und Brackets sind sie fast unsichtbar, wenn man sie trägt.

Die Behandlung erfolgt schrittweise: Alle paar Wochen erhält der Patient einen neuen Satz Aligner, die jeweils minimal unterschiedlich geformt sind. Dieser schrittweise Wechsel bewirkt eine allmähliche Verschiebung der Zähne in die gewünschte Position. Die Aligner müssen täglich für etwa 20 bis 22 Stunden getragen werden und dürfen nur zum Essen, Trinken, Zähneputzen und Zahnseide verwenden herausgenommen werden.

Die Dauer der Behandlung variiert je nach Komplexität des Falls und kann zwischen einigen Monaten bis zu einigen Jahren liegen. Da Invisalign-Aligner herausnehmbar sind, bieten sie eine größere Flexibilität und Bequemlichkeit im Vergleich zu herkömmlichen festen Spangen. Allerdings sind sie nicht für jede Art von Zahnfehlstellung geeignet, und die Kosten können höher sein als bei traditionellen Methoden. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei absoluter Begrenzung pro 100 Euro = 1% (also 10.000 Euro = 100%)

- bei prozentualer und absoluter Begrenzung: Prozentsatz * Ergebnis absolute Begrenzung: Bspw: 75% bis 1.000 Euro = 7,5%

wenn nur bei Unfall: 50% Abzug

Vectorbehandlung / 10%

Die Vectorbehandlung ist ein Verfahren in der Zahnmedizin zur Behandlung von Parodontitis, einer Entzündung des Zahnhalteapparates. Mit Hilfe eines speziellen Ultraschallgerätes, dem Vector-System, werden Zahnstein und Bakterien schonend von den Zahnwurzeloberflächen und aus den Zahnfleischtaschen entfernt. Das Gerät verwendet Schwingungen und eine Spüllösung, um die bakteriellen Beläge zu entfernen, während es gleichzeitig das gesunde Gewebe schont. Im Vergleich zu herkömmlichen Behandlungsmethoden wie Küretten und Handinstrumenten ist die Vectorbehandlung weniger invasiv und für den Patienten oft angenehmer. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

Aufbiss-/Knirscher-Schiene / 10%

Aufbissschienen, auch bekannt als Knirscherschienen, sind herausnehmbare zahnärztliche Apparaturen, die dazu dienen, die Zähne vor den Folgen von Bruxismus zu schützen – dem unbewussten Zähneknirschen oder -pressen. Sie werden individuell angepasst und meist nachts getragen, um den Druck auf Kiefergelenke und Muskulatur zu reduzieren und Abrieb an den Zähnen zu verhindern. Aufbissschienen können auch zur Behandlung von TMD (Temporomandibuläre Dysfunktionen) eingesetzt werden. Sie bestehen typischerweise aus hartem oder weichem Kunststoffmaterial. 


Wir bewerten wie folgt:

- keine Leistung = 0%

- bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

- bei absoluter Begrenzung pro 10 Euro = 1%, also bei 1.000 Euro = 100%

- bei prozentualer und absoluter Begrenzung: Prozentsatz * Ergebnis absolute Begrenzung: Bspw: 75% bis 1.000 Euro = 75%

Kieferorthopädie (KFO) - 10%

Kriterium/Gewichtung

Beschreibung

Wartezeit bei Kieferorthopädie / 5%

8 Monate Wartezeit oder keine Leistung bei KFO = 0%

7 Monate Wartezeit = 10%

6 Monate Wartezeit = 20%

5 Monate Wartezeit = 30%

4 Monate Wartezeit = 40%

3 Monate Wartezeit = 50%

2 Monate Wartezeit = 60%

1 Monate Wartezeit = 70%

keine Wartezeit = 100%

Zahnstaffel bei Kieferorthopädie / 10%

davon jeweils 2%:

in den ersten 12 Monaten

in den ersten 24 Monaten

in den ersten 36 Monaten

in den ersten 48 Monaten

ab dem 49. Monat

in den ersten 12 Monaten: 1% je 15 €; maximal 90 %

in den ersten 24 Monaten: 1% je 30 €; maximal 90 %

in den ersten 36 Monaten: 1% je 45 €; maximal 90 %

in den ersten 48 Monaten: 1% je 60 €; maximal 90 %

ab dem 49. Monat: 1% je 75 €; maximal 90 %

ohne Zahnstaffel = 100%

Sind die Leistungen bspw. insgesamt auf 1.500 Euro für Kieferorthopädie begrenzt, gilt dieser Wert als Leistungsbegrenzung für das jeweilige Jahr


Bsp.:

ein Anbieter leistet maximal 1.500 Euro bei Kieferorthopädie.

In den ersten 12 Monaten erhält der Tarif damit 90%

In den ersten 24 Monaten erhält der Tarif damit 50%(1.500/30/100)

...

Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall / 10%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

Kieferorthopädie bei Erwachsenen ist normalerweise nicht versichert. Eine Ausnahme bilden sollten notwendige kieferortopädische Maßnahmen durch Unfälle. Hier sollte die sonst übliche Alters- & Summenbegrenzung entfallen. Entfällt beides, gibt es hier 100%. Entfällt lediglich die Altersbeschränkung aber die für Kieferorthopädie übliche Zahnstaffel bleibt erhalten, gibt es 50% der Punktzahl. Haben Erwachsene bei Kieferorthopädie auch bei Unfällen kein Anspruch auf Leistung, gibt es keine Punkte.

Kieferorthopädie für Kinder bei KIG 1-2 / 25%

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

Bei KIG 1-2 liegt nicht zwingend eine medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung vor da im Kiefer lediglich kleine Zahnfehlstellungen vorkommen oder Zähne minimal voreinander stehen. Behandlungskosten für kieferorthopädische Behandlungen betragen schnell 3.000-7.000 Euro.


Wir bewerten diesen Bereich wie folgt:

- 100 Euro = 1%

- bei Begrenzung maximal 80%

- ohne Begrenzung = 100%


Bsp:

- 4.000 Euro = 40%

- 8.000 Euro = 80%

- 10.000 Euro = 80%

ohne Begrenzung = 100%

Kieferorthopädie für Kinder bei KIG 3-5 / 25%

(KIG = Kieferindikationsgruppe)

Bei KIG 1-2 liegt nicht zwingend eine medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung vor da im Kiefer lediglich kleine Zahnfehlstellungen vorkommen oder Zähne minimal voreinander stehen. Behandlungskosten für kieferorthopädische Behandlungen betragen schnell 3.000-7.000 Euro.


Wir bewerten diesen Bereich wie folgt:

- 100 Euro = 1%

- bei Begrenzung maximal 80%

- ohne Begrenzung = 100%


Bsp:

- 4.000 Euro = 40%

- 8.000 Euro = 80%

- 10.000 Euro = 80%

ohne Begrenzung = 100%

Kieferorthopädie für Kinder bis Alter / 10%

(GKV = gesetzliche Krankenversicherung)

Die meisten Zahnzusatzversicherungen geben vor, dass eine kieferorthopädische Behandlung bis zu einem bestimmten Alter begonnen sein muss, um Leistungen zu erhalten.


Wir bewerten den Bereich wie folgt:

- bei Behandlungsbeginn bis zum 14. Jahr oder weniger = 0%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 15. Jahr = 10%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 15. Jahr = 20%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 16. Jahr = 30%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 17. Jahr = 40%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Jahr = 50%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Jahr = 60%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 20. Jahr = 70%

- bei Behandlungsbeginn bis zum 21. Jahr = 80%

- maximal 80% bei Begrenzung

- (ohne Altersbegrenzung = 100%)


Bsp:

die Versicherung gibt vor, dass die kieferorthopädische Behandlung bis zum 15. Jahr begonnen sein muss. Hierfür geben wir 10% der möglichen Punktzahl. Da Eltern es manchmal vergessen, sollte Leistung auch dann erfolgen, wenn sich erst relativ spät zu einer kieferorthopädischen Behandlung entschlossen wird.

Funktionsanalyse bei Kieferorthopädie / 5%

Eine Funktionsanalyse in der Kieferorthopädie ist eine diagnostische Untersuchungsmethode, mit der die Funktionalität des Kausystems, also der Kiefer, Gelenke, Muskeln und Zähne beurteilt wird. Sie zielt darauf ab, Fehlfunktionen und Fehlstellungen zu erkennen, die zu Beschwerden wie Kiefergelenkschmerzen, Kopfschmerzen oder Zahnabnutzung führen können. Die Analyse umfasst in der Regel manuelle Untersuchungen, Messungen und eventuell auch bildgebende Verfahren, um die Bewegungen des Unterkiefers und die Position der Kiefer zueinander zu bestimmen und sollte daher möglichst zu 100% von einer Versicherung übernommen werden.


Wir bewerten wie folgt:

ohne Begrenzung oder bei 100% = 100%

bei prozentualer Begrenzung Prozentsatz, z.B. 70% = 70%

keine Kostenübernahme = 0%

Das ist gut

Hier sind einige Punkte aufgezählt, die uns am jeweiligen Tarif gut gefallen.

Das ist nicht gut

Hier sind einige Punkte aufgezählt, die uns am jeweiligen Tarif nicht gut gefallen.

Fazit

In unserem Fazit bewerten wir abschließend die wesentlichen Erkenntnisse unseres Tests. Dabei werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife abgewogen, die Leistungsunterschiede dargestellt und möglicherweise eine Empfehlung für bestimmte Zielgruppen ausgesprochen oder von einem bestimmten Tarif abgeraten. Hier wollen wir eine klare Entscheidungshilfe bieten, welche Zahnzusatzversicherung für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignet erscheint.

Bewertung/Testnote

Bei einem Gesamtergebnis von 90-100% vergeben wir die Note "Sehr gut" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Bei einem Gesamtergebnis von 80-89-99% vergeben wir die Note "Gut" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Bei einem Gesamtergebnis von 70-79,99% vergeben wir die Note "Mittelmäßig" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Bei einem Gesamtergebnis von 60-69,99% vergeben wir die Note "Grenzwertig" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Bei einem Gesamtergebnis von 50-59,99% vergeben wir die Note "Mangelhaft" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Bei einem Gesamtergebnis von weniger als 50% vergeben wir die Note "Ungenügend" und hinterlegen diese Note in diesem Farbton.

Anbieter

Tarif Tarifname


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Vertragsbedingungen des Anbieters - Tarifname

In diesem Abschnitt sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs zum Download hinterlegt.

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Häufige Fragen

In diesem Abschnitt sind häufige Fragen zum jeweilen Anbieter oder zum jeweiligen Tarif enthalten.

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