bekannt aus
Generali
Tarif PlanZ1
Tarifstand 12.2022
mangelhaft
55/100 Punkte
Ergebnis:
mangelhaft
In unserem ausführlichen Testbericht erzielt die Zahnzusatzversicherung der Generali mit dem Tarif PlanZ1 55 von möglichen 100 Punkten und erhält damit die Note "mangelhaft".
Lies dir einfach unseren Testbericht durch wenn du erfahren willst warum das so ist und welche Lücken der Tarif hat. Bei Fragen oder wenn du Tipps brauchst, sind wir unter den nachfolgenden Kanälen jederzeit erreichbar.
Testergebnisse im Detail - Generali PlanZ1
Testbericht im Detail
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Vertragsbedingungen
Innovative Behandlungen
Kieferorthopädie
Generali PlanZ1 | Testsieger |
---|---|
Wartezeit bei Zahnbehandlung | |
8 Monate, entfällt bei Unfall | keine Wartezeit |
Leistung für Prophylaxe/Zahnreinigung | |
200 € innerhalb von 2 Jahren | 100 % (unbegrenzt oft) |
Wurzelbehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Parotodontosebehandlung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnbehandlung | |
nicht versichert | 100 % |
Kunststofffüllungen | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Lachgasbehandlung | |
90 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) | |
90 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Hypnose | |
90 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Akupunktur | |
90 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Vollnarkose | |
90 %, nur wenn eine Angststörung von einem zertifizierten Facharzt oder Therapeuten bescheinigt wurde | 100 % |
Zahnaufhellung/Bleaching | |
nicht versichert | 100 % |
In unseren Testberichten macht der Bereich Zahnbehandlung 30 % der Gesamtbewertung aus. Leider erfolgt die Leistung bei der Generali erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten. Im Allgemeinen werden 90 % der Leistungen im Bereich Zahnbehandlung bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse reduziert sich dieser Anteil auf 45 %. Bei Prophylaxe, also z. B. Fissurenversiegelung oder der professionellen Zahnreinigung (PZR), wird lediglich eine geringe Erstattung von 200 Euro innerhalb von 2 Jahren angeboten. Da eine PZR heutzutage bereits ca. 100 Euro kostet und Zahnärzte zwei PZRs pro Jahr empfehlen, verbleiben Kosten von 100 Euro pro Jahr, die selbst getragen werden müssen. Es werden leider auch keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching angeboten.
Insgesamt erzielt die Generali daher in diesem Bereich nur 49 von 100 Punkten.
Wenn du an einer Zahnzusatzversicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis interessiert bist, stehen wir dir gerne zur Beratung zur Verfügung oder senden dir kostenfrei einen Vergleich zu. Kontaktiere uns einfach.
Generali PlanZ1 | Testsieger |
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Wartezeit bei Zahnersatz | |
8 Monate, entfällt bei Unfall | keine Wartezeit |
Leistung bei Regelversorgung | |
100 % | 100 % |
Inlays | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Kronen | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Prothesen | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Onlays | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Brücken | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Implantate | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV ohne Begrenzung der Anzahl & ohne Begrenzung des Betrags | 100 % ohne Begrenzung der Anzahl & ohne Begrenzung des Betrags |
Knochenaufbau | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionsanalyse bei Zahnersatz | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Funktionstherapie bei Zahnersatz | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Verblendungen | |
90% bei Vorleistung der GKV 45% ohne Vorleistung der GKV | 100 % |
Im Testbericht hat der Bereich Zahnersatz einen Anteil von 30% an der Gesamtbewertung. Im Tarif PlanZ1 leistet die Generali grundsätzlich 90% für Zahnersatz, wenn die gesetzliche Krankenkasse Vorleistungen erbringt. Wenn keine Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden, beträgt die Erstattung nur 45%. Leider erfolgt die Leistung erst nach 8 Monaten. Viele gute Tarife verzichten heutzutage auf diese Wartezeit.
Insgesamt erreicht die Generali daher im Bereich Zahnersatz mit dem Tarif PlanZ1 88 von 100 Punkte.
Wenn du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis hast, würden wir dir gerne kostenfrei einen Vergleich zukommen lassen.
Generali PlanZ1 | Testsieger |
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Tarif beinhaltet Alterungsrückstellungen / Tarif ist beitragsstabil | |
Ja | Ja |
abschließbar für Personen mit freier Heilfürsorge | |
Ja | Ja |
Leistungsanspruch bei Behandlern ohne Kassenzulassung oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | |
45 % Abzug | kein Abzug |
Erstattungsgrundlage | |
Rechnungsbetrag | Rechnungsbetrag |
Leistungsbegrenzung ohne Vorversicherung | |
1.000 € in den ersten 12 Monaten 2.000 € in den ersten 24 Monaten 3.000 € in den ersten 36 Monaten 4.000 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten 4.800 € in den ersten 36 Monaten 6.400 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung mit Vorversicherung | |
1.000 € in den ersten 12 Monaten 2.000 € in den ersten 24 Monaten 3.000 € in den ersten 36 Monaten 4.000 € in den ersten 48 Monaten ab dem 5. Jahr unbegrenzt | 1.600 € in den ersten 12 Monaten 3.200 € in den ersten 24 Monaten ab dem 3. Jahr unbegrenzt |
Leistungsbegrenzung entfällt bei Unfall / es gibt keine Zahnstaffel | |
Ja | Ja |
Innovationsgarantie | |
Nein | Ja |
Begrenzung auf GOÄ/GOZ | |
max. 3,5 facher Satz | keine Begrenzung auf GOÄ/GOZ |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn | |
nicht erforderlich | nicht erforderlich |
Verzicht auf eigenes Preis-Leistungsverzeichnis | |
Ja | Ja |
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gemäß §14 (1) MB/KT 2009 | |
Ja | Ja |
Mindestvertragslaufzeit | |
2 Versicherungsjahre | 24 Monate |
Kündigungsfrist | |
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | 1 Monat |
Die Qualität einer Zahnzusatzversicherung hängt maßgeblich von den allgemeinen Vertragsbedingungen ab, die wir mit einem Anteil von 20 Prozent berücksichtigen.
Der Tarif PlanZ1 der Generali erzielt in diesem Bereich 68 von 100 Punkte.
Positiv ist, dass der Tarif im Laufe der Zeit stabil bleibt und für Bezieher freier Heilfürsorge zugänglich ist. Dennoch überwiegen die Nachteile. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte zu zukünftigen Einschränkungen bei der Absicherung neuer Behandlungsmethoden führen. Zudem ist zu beachten, dass Leistungen um 45 Prozent gekürzt werden, wenn Behandlungen von nicht zugelassenen Anbietern durchgeführt werden oder keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. In den ersten Jahren bestehen Leistungsgrenzen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablauf dieser zwei Jahre.
Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis hast.
Generali PlanZ1 | Testsieger |
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Laserbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
OP-Dental-Mikroskop | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Cerec-Behandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Digitale Volumentopographie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Bakterien-/DNA-Analyse | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Photoaktivierte Chemotherapie | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Dros-Schiene | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
unsichtbare Zahnspangen / Invisalign | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 100 % |
Vectorbehandlung | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Aufbiss-/Knirscher-Schiene | |
nicht geregelt in den Versicherungsbedingungen | 100 % |
Im Abschnitt "Innovative Behandlungen", der 10% der Gesamtbewertung ausmacht, prüfen wir das Vorhandensein moderner Behandlungsmethoden, die oft schonender sind als herkömmliche Verfahren.
Im Tarif PlanZ1 der Generali Zahnzusatzversicherung sind diese innovativen Behandlungen nicht explizit genannt. Es bleibt daher unklar, ob solche aufwendigen Behandlungen abgedeckt sind. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Leistungen versichert sind und können daher hier keine Punkte vergeben. Im Ernstfall muss man sich zu 100% auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, da nur das zählt wenn es hart auf hart kommt und die Versicherung nicht zahlen will.
Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.
Gerne senden wir dir einen kostenlosen Vergleich zu, falls du Interesse an einer Zahnzusatzversicherung mit einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis hast.
Generali PlanZ1 | Testsieger |
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Wartezeit bei Kieferorthopädie (KFO) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | keine Wartezeit |
Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 1.500 € in den ersten 12 Monaten 3.000 € in den ersten 24 Monaten 4.500 € in den ersten 36 Monaten ab dem 4. Jahr unbegrenzt |
Kieferorthopädie bei Erwachsenen | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 1-2 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | bis 8.000 € |
Maximale Gesamtleistung in KIG 3-5 (KIG = Kieferindikationsgruppe) | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | unbegrenzt |
Leistungen für Kinder bis maximal | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 21. Lebensjahr |
Funktionsanalyse bei KFO | |
keine Leistungen bei Kieferorthopädie | 100 % |
Leider erfolgen aus dem Tarif PlanZ1 so wie auch im Tarif Plan Z2 und PlanZ3 der Generali keine Erstattungen für Kieferorthopädie, weder für Kinder noch für Erwachsene, auch nicht infolge eines Unfalls.
Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.
Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit erweiterten Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie. Wir bieten individuelle und unverbindliche Beratungen an. Besonders für Kinder oder Erwachsene, die nach einem Unfall entsprechende Behandlungen benötigen, ist vom Abschluss dieses Tarifs abzuraten. Da jederzeit ein Unfall passieren kann, z.B. ein Sturz über den Fahrradlenker, sollten solche Leistungen zwingend versichert sein.
Generali PlanZ1 |
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Preis mit 25 Jahren |
36,66 € mtl. |
Preis mit 30 Jahren |
39,30 € mtl. |
Preis mit 35 Jahren |
41,76 € mtl. |
Preis mit 40 Jahren |
44,13 € mtl. |
Preis mit 45 Jahren |
45,70 € mtl. |
Preis mit 50 Jahren |
44,93 € mtl. |
Preis mit 55 Jahren |
46,08 € mtl. |
Preis mit 60 Jahren |
46,74 € mtl. |
Preis mit 65 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 70 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 75 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 80 Jahren |
unbekannt |
Preis mit 85 Jahren |
unbekannt |
Unsere Analyse konzentriert sich primär auf die Versicherungsbedingungen und weniger auf die Tarifpreise. Wir verstehen jedoch, dass die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Sie wahrscheinlich entscheidend sind. Sollten die Leistungen ähnlich sein, neigst du möglicherweise zu einem günstigeren Angebot. Deshalb haben wir eine Übersicht der Preise nach Altersgruppen erstellt. Da der Testsieger trotz vergleichbarer Kosten signifikant bessere Leistungen bietet, könnte ein Wechsel in Betracht gezogen werden, sofern der Zustand deiner Zähne dies zulässt.
Solltest du auf der Suche nach einer erstklassigen Zahnzusatzversicherung zu einem attraktiven Preis sein, unterstützen wir dich gerne mit einem kostenfreien Vergleich. Für mehr Details kannst du uns jederzeit kontaktieren.
zuletzt aktualisiert am 13.02.2024
Der Generali-Konzern erhält auf Trustpilot zum 13.02.2024 auf Trustpilot im Durchschnitt 1,7 von 5 möglichen Sternen aus 1.222 Bewertungen.
Positiv bewerten wir hierbei 4 & 5 Sterne, neutral 3 Sterne und negativ 1 & 2 Sterne.
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Das ist gut
Das ist nicht gut
Fazit
In unserem Testbericht zur Zahnzusatzversicherung PlanZ1 der Generali können wir folgendes Fazit treffen:
Zahnbehandlung (Gewichtung 30%):
Die Leistung wird erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten erbracht. Im Bereich Zahnbehandlung werden normalerweise 90% der Leistungen bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse reduziert sich dieser Anteil auf 45%. Für Prophylaxe wie Fissurenversiegelung oder professionelle Zahnreinigung (PZR) wird lediglich eine Erstattung von 200 Euro innerhalb von 2 Jahren angeboten. Da eine PZR heutzutage etwa 100 Euro kostet und Zahnärzte zwei PZRs pro Jahr empfehlen, verbleiben bereits heutzutage jährliche Kosten von 100 Euro, die selbst getragen werden müssen. Es werden keine Leistungen für Funktionsanalyse im Rahmen einer Zahnbehandlung oder Zahnaufhellung/Bleaching angeboten.
Die Generali erzielt daher im Bereich Zahnbehandlung nur 49 von 100 Punkten.
Zahnersatz (Gewichtung 30%):
Grundsätzlich leistet die Generali im Tarif PlanZ1 bei Zahnersatz 90%, sofern eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Erfolgt keine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse, beträgt die Erstattung lediglich 45 Prozent. Leider erfolgt eine Leistung erst nach 8 Monaten. Viele gute Tarife verzichten heutzutage auf diese Frist.
Im Bereich Zahnersatz erreicht die Generali mit dem Tarif PlanZ1 88 von 100 Punkte.
Vertragsbedingungen (Gewichtung 20%):
Es ist positiv anzumerken, dass der Beitrag des Tarifs im Laufe des Alters konstant bleibt und die Möglichkeit besteht, als Empfänger freier Heilfürsorge diesen Tarif abzuschließen. Trotz einiger Vorteile überwiegen die Nachteile deutliche. Das Fehlen einer Innovationsgarantie könnte in Zukunft die Absicherung neuer Behandlungsmethoden einschränken. Zusätzlich wird die Leistung um 45 Prozent gekürzt, wenn Behandlungen von nicht kassen-zugelassenen Zahnärzten durchgeführt werden oder keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. In den ersten Jahren bestehen zudem Leistungsgrenzen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende dieser Zeit oder jedes darauf folgenden Jahres.
Der Tarif PlanZ1 der Generali erzielt somit in diesem Bereich 68 von 100 Punkte.
Innovative Behandlungen (Gewichtung 10%):
Im Tarif PlanZ1 der Generali Zahnzusatzversicherung sind innovative Behandlungsmethoden nicht explizit festgelegt. Keines dieser Verfahren wird in den Versicherungsbedingungen erwähnt. Somit bleibt unklar, ob solche kostspieligen Behandlungen abgedeckt sind oder nicht. Es besteht keine Garantie dafür, dass diese Leistungen versichert sind, daher können wir keine Gewissheit geben und entsprechend auch keine Punkte vergeben. Im Fall einer Leistungsinanspruchnahme muss man sich zu 100 % auf die Versicherungsbedingungen verlassen können, was man hier nicht kann.
Der Tarif erhält damit in der Kategorie "Innovative Behandlungen" 0 von 100 möglichen Punkten.
Kieferorthopädie (Gewichtung 10%):
Aus dem Tarif PlanZ1 der Generali erfolgt leider keine Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen, weder für Kinder noch für Erwachsene, auch nicht im Falle eines Unfalls. Es sollte zumindest in einem solchen Fall eine erforderliche kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Erwachsene übernommen werden.
Wir können daher im Bereich Kieferorthopädie nur 0 Punkte vergeben.
Insgesamt zeigt der Testbericht, dass der Tarif PlanZ1 viele Lücken hat. Der Tarif erhält damit entsprechend unseres Bewertungsverfahrens für die Zahnzusatzversicherung 55 von 100 Punkte und die Note mangelhaft.
Du solltest in Erwägung ziehen, einen Tarifwechsel durchzuführen, falls du bereits diesen Tarif abgeschlossen hast. Dies ist besonders ratsam, da vergleichbare Tarife deutlich mehr Leistungen zu einem ähnlichen Preis bieten.
Worauf wartest du noch?
Im worst case sollst du dich auf deine Versicherung verlassen können. Das geht nur mit erstklassigen Tarifen. Mit unserer Hilfe findest du schnell heraus welcher Tarif dir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Generali
Tarif PlanZ1
mangelhaft
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
Generali
Tarif PlanZ1
mangelhaft
Testsieger
Premium-Tarif
Sehr gut
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Vertragsbedingungen der Generali - Tarif PlanZ1
Die Vertragsbedingungen des Tarifs PlanZ1 haben wir hier als PDF-Datei hinterlegt:
Vertragsbedingungen Generali PlanZ1
Häufige Fragen
Die Mindestvertragslaufzeit der Generali im Tarif PlanZ1 beträgt 2 Versicherungsjahre.
Die Kündigungsfrist der Generali im Tarif PlanZ1 beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.
Der Tarif PlanZ1 übernimmt leider weder für Erwachsene noch für Kinder Leistungen für Kieferorthopädie.
Der Tarif ist mit bis zu 3 fehlenden Zähnen noch abschließbar. Angeratene oder begonnene Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen sind aber ausgeshlossen und es wird ein Zuschlag von 5 Euro pro fehlendem Zahn fällig.
Nein, bereits begonnene, aktuell stattfindende oder geplante Behandlungen werden bei der Generali nicht erstattet.
Der Tarif PlanZ1 der Generali ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert und wird daher im Alter nicht teurer.
Wenn die Generali eine Rechnung nicht übernehmen will, solltest du wie folgt vorgehen:
1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag
Stelle sicher, dass die Bedingungen deines Vertrags bei der Generali die Leistung grundsätzlich abdecken und dass keine Ausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen. Unser Testbericht hat gezeigt, dass es leider nicht nur viele, sondern auch gravierende Schwachstellen bei der Zahnzusatzversicherung der Generali gibt. Es kann daher sein, dass rein vertragsrechtlich die Generali im Tarif PlanZ1 nicht zahlen muss.
2. Sammle alle relevanten Unterlagen
Dazu gehören ärztliche Atteste und Belege für entstandene Kosten beim Zahnarzt.
3. Nimm Kontakt mit der Generali auf
Setze dich schriftlich oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung und erläutere dein Anliegen. Frage nach den Gründen für die Nichtzahlung (möglicherweise fehlen noch Unterlagen) und bitte ggf. um erneute Prüfung deines Falls.
4. Lege Widerspruch ein
Wenn die Generali deinen Anspruch weiterhin ablehnt, kannst du formell Widerspruch einlegen. Schreibe einen detaillierten Widerspruchsbrief, in dem du erklärst, warum deiner Meinung nach der Anspruch gerechtfertigt ist. Füge bitte alle relevanten Unterlagen bei. Diesen Punkt solltest du möglicherweise nur mit professioneller Unterstützung angehen womit wir bei Punkt 5 wären.
5. Such dir einen Anwalt oder kontaktiere eine Schlichtungsstelle
Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde und dir keine zufriedenstellende Lösung angeboten wird, solltest du dir überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Hierzu sind beispielsweise die Kanzlei Jöhnke & Reichow oder die Kanzlei Michaelis bekannte Größen in der Versicherungsbranche.
Als Alternative zur rechtlichen Auseinandersetzung kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle wenden wie den Versicherungsombudsmann e.V. Sie bieten eine unabhängige und kostenlose Prüfung deines Falls an.
Wir hoffen, dass diese Schritte dir helfen werden, das Problem zu lösen.
Es gibt eine Wartezeit von 8 Monaten. Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 8 Monaten nach Vertragsbeginn anfallen, werden also nicht erstattet.
Welche Erfahrungen andere mit der Generali gemacht haben, kannst du hier nachlesen.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Generali gestellt:
1. Haben Sie herausnehmbaren Zahnersatz? Wenn ja: im Oberkiefer? Wenn ja: im Unterkiefer? Bei Beantwortung dieser Frage mit "Ja" Wird Folgendes vereinbart: Ich bin damit einverstanden, dass für Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung kein Versicherungsschutz für den angekreuzten Kiefer besteht
2. Bei wie vielen Zähnen wurde in den letzten zwei Jahren eine Zahnwurzelbehandlung durchgeführt? Ab 4 Zähnen kein Versicherungsschutz.
3. Wurde in den letzten drei Jahren eine Parodontose oder Parodontitis festgestellt oder behandelt? Wichtiger Hinweis: Wenn Sie diese Frage mit "Ja" beantworten, können wir ihnen leider keinen Versicherungsschutz anbieten.
4. Findet zurzeit eine Zahnbehandlung, eine kieferorthopädische Behandlung oder eine Zahnersatzmaßnahme statt, oder ist eine solche notwendig oder angeraten? Sofern ein Heil- und Kostenplan vorliegt, fügen Sie bitte diesem Antrag eine Kopie bei. Bitte beachten Sie: Für bereits begonnene, beabsichtigte oder angeratene zahnärztliche Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
5. Anzahl der noch nicht ersetzten fehlenden natürlichen Zähne (ohne Weisheits- und Milchzähne sowie Lückenschluss)
Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Es hängt auch immer von deinem Zahnstatus ab. Mit fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen kommt ein anderer Tarif in Frage als wenn deine Zähne noch in sehr gutem Zustand sind und noch keine Zähne fehlen. Kontaktiere uns gerne und wir schauen gemeinsam kostenlos nach einer besseren Alternative.
Wir haben die Vertragsbedingungen dieses Tarifs hier hinterlegt.
Kontaktmöglichkeiten
Wir sind mehrfach ausgezeichnet
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