Transparenzverordnung
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor nach Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 (Transparenz-)Verordnung (EU)
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden im Sinne der Transparenzverordnung Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment-Social-Governance, ESG) verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Klientinnen und Klienten haben kann.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung
Als junges, zukunftsorientiertes Unternehmen ist für uns eine verantwortungsvolle und nachhaltige Betreuung und Arbeitsweise selbstverständlich.
Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei unserer Beratung jedoch vorerst nicht explizit berücksichtigt. Das liegt daran, dass die genauen Definitionen und Kriterien zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt werden und derzeit zum Teil ungewiss sind. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zunächst konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen. Des Weiteren müssen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber (Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften, Maklerpools und andere Dienstleister) Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlageprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (z.B. private Rentenversicherungen) durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlageprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.
Die Vergütung für die Beratung, die unsere Berater von den Produktpartnern erhalten, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird