Das Wichtigste in Kürze
Einführung zur Rürup-Rente
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft für viele Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich, wodurch die Phase des Ruhestands immer länger wird.
Dadurch gewinnen private und steuerlich begünstige Vorsorgemodelle an Bedeutung: Und eine dieser Möglichkeiten ist die Rürup-Rente.
Sie wurde ursprünglich für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, damit diese eine Alternative zu gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Rürup-Rente bietet aber auch für angestellte Gut- und Spitzenverdiener interessante Vorteile.
Der folgende Beitrag zeigt, wie die Rürup-Rente funktioniert, welche Chancen und Risiken bestehen und welche Kriterien bei der Auswahl eines passenden Vertrags entscheidend sind.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente, offiziell als Basisrente bezeichnet, gehört zur sogenannten „ersten Schicht“ im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Dieses Modell unterscheidet zwischen der Basisversorgung (erste Schicht), der staatlich geförderten Zusatzversorgung (zweite Schicht, z. B. Riester oder betriebliche Altersvorsorge) und der privaten Vorsorge (dritte Schicht, z. B. private Rentenversicherungen oder Fondsanlagen). Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt, um insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine steuerlich attraktive Möglichkeit der Vorsorge zu bieten. Der Hauptgrund dafür war, dass viele Selbständige keine Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und über Rürup eine ähnliche Absicherung erhalten sollten.
Die Rürup-Rente ist dabei der gesetzlichen Rente strukturell am ähnlichsten, weil sie eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Im Kern handelt es sich um eine kapitalgedeckte Leibrente: Die Versicherten zahlen regelmäßig Beiträge oder tätigen Einmalzahlungen, die in den Vertrag einfließen. Ab dem vereinbarten Renteneintrittsalter – also frühestens mit 62 Jahren (bei Altverträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden ab 60) – wird daraus eine lebenslange Rente gezahlt. Ein Kapitalwahlrecht, wie es bei vielen privaten Rentenversicherungen üblich ist, existiert nicht. Es ist also nicht möglich, sich das gesamte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen.
Dieser fehlende Zugriff auf das Kapital wird bei manchen Personen als Nachteil empfunden, erfüllt aber einen klaren Zweck: Das Risiko, das angesparte Vermögen zu früh zu verbrauchen, wird ausgeschlossen. Damit eignet sich die Rürup-Rente besonders für Menschen, die Wert auf eine verlässliche und sichere Absicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko legen.
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Funktionsweise der Rürup-Rente
Das Herzstück der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Förderung. Beiträge zur Basisrente gelten als Sonderausgaben und sind innerhalb bestimmter Höchstgrenzen voll abzugsfähig. Dies ist in Paragraph §10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG geregelt.
Für das Jahr 2025 liegt dieser Höchstbetrag bei 29.344 Euro für Alleinstehende und bei 58.688 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bitte beachte, dass diese Höchstbeträge sämtliche Beiträge zur Basisvorsorge beinhalten, also auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Beiträge zu Versorgungskammern. Auch für Menschen ohne Rentenversicherungspflicht – etwa Beamte, Soldaten und Gesellschafter-Geschäftsführer mit vertraglichem Anspruch auf Altersvorsorge wird vom Höchstbetrag ein fiktiver Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer‑ und Arbeitgeberanteil) abgezogen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).
Besonders interessant ist, dass ab 2025 volle 100 Prozent der Beiträge steuerlich anerkannt werden. Das ist ein Vorteil, der die Rürup-Rente deutlich von anderen Vorsorgeformen wie Riester unterscheidet, die auf Zulagen basieren und geringere Absetzbarkeitsgrenzen haben.
Die steuerliche Entlastung macht sich vor allem bei Personen mit hohem Einkommen bemerkbar. Je höher der persönliche Grenzsteuersatz, desto größer ist der Effekt: Ein Spitzenverdiener mit 42 oder 45 Prozent Grenzsteuersatz spart durch die Absetzbarkeit einen erheblichen Teil seiner Einzahlung, während ein Geringverdiener mit niedrigem Steuersatz deutlich weniger profitiert. Hinzu kommt ein weiterer Vorteil: Wer die Steuererstattung zusätzlich investiert, profitiert langfristig vom Zinseszinseffekt.
Im Gegenzug gilt die nachgelagerte Besteuerung: Rentenzahlungen, die im Alter fließen, unterliegen der Einkommenssteuer. Seit der Einführung im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich an und wird im Jahr 2058 volle 100 Prozent erreichen (siehe § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) Satz 3 EStG). Für Rentner bedeutet das, dass ihre Rente später in voller Höhe versteuert wird – allerdings häufig zu einem niedrigeren Steuersatz, da das Einkommen im Alter in vielen Fällen leider geringer ist als im Erwerbsleben, da nur mangelhaft vorgesorgt wurde.
Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente
Vorteile
Nachteile
Die Rürup-Rente bietet also sowohl Chancen als auch Einschränkungen, die je nach individueller Situation unterschiedlich ins Gewicht fallen. Auf der positiven Seite stehen die steuerlichen Fördermöglichkeiten, die insbesondere bei hohen Einkommen deutliche Entlastungen schaffen können und den Netttoaufwand der Vorsorge deutlich reduzieren. Hinzu kommt der Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko, da die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt. Auch rechtliche Vorteile wie Insolvenz- und Bürgergeldschutz oder die Option, eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzubinden, die bei bestimmten Konstellationen ebenfalls steuerlich absetzbar ist, zählen zu den Stärken dieses Vorsorgemodells.
Demgegenüber stehen jedoch Nachteile, die je nach persönlicher Situation mehr oder weniger ins Gewicht fallen. Die fehlende Kündigungsmöglichkeit und das fehlende Kapitalwahlrecht schränken die Flexibilität erheblich ein. Zudem unterliegen die Rentenzahlungen im Alter ab 2058 der vollen Besteuerung, was den steuerlichen Vorteil aus der Ansparphase wieder relativieren kann. Die eingeschränkte Vererbbarkeit sowie mögliche steuerliche Nachteile bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit, sofern eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist, verstärken die Einschränkungen. Besonders für Personen mit niedrigem Einkommen oder geringem Steuersatz fällt die Rürup-Rente oft weniger attraktiv aus, da der steuerliche Effekt hier kaum Wirkung zeigt.
Diese Chancen und Risiken der Rürup-Rente schauen wir uns im Folgenden noch einmal ganz genau im Detail an.
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100 % der Rürup-Beiträge steuerlich absetzbar seit 2023
Ein wesentliches Merkmal von Rürup besteht darin, dass die eingezahlten Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind und die Rente später im Alter versteuert wird. Seit dem Jahr 2023 gilt dabei eine entscheidende Änderung: Beiträge zur Rürup-Rente können nun zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Zuvor galt eine schrittweise ansteigende Quote, die bei 94 % (2021) und 96 % (2022) lag. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber die volle steuerliche Abzugsfähigkeit bereits deutlich früher ermöglicht als ursprünglich vorgesehen.
Diese Verbesserung wirkt sich für viele Personengruppen aus, allerdings in unterschiedlichem Maße:
- Selbstständige und Freiberufler profitieren besonders stark. Da sie oft keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge haben, ist die Rürup-Rente für sie oftmals ein zentrales Standbein im Ruhestand. Ein hoher steuerlicher Abzug bedeutet für diese Gruppe eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer und gleichzeitig den Aufbau einer verlässlichen Altersvorsorge. Beispiel: Ein selbstständiger Architekt zahlt jährlich 15.000 Euro in eine Basisrente ein. Diese Summe kann er nun vollständig als Sonderausgabe geltend machen und reduziert damit seine steuerpflichtigen Einkünfte erheblich.
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen können die Rürup-Rente ebenfalls sinnvoll einsetzen. Sie profitieren dann, wenn sie bereits die Höchstbeiträge in andere Vorsorgeformen ausgeschöpft haben und zusätzliche steuerlich wirksame Sparmöglichkeiten suchen. Ein leitender Angestellter mit einem hohen Grenzsteuersatz kann durch zusätzliche Einzahlungen in die Basisrente seine Steuerlast im laufenden Jahr senken und so Liquidität gewinnen. Auch bei Abfindungen kann Rürup ein hervorragendes Steuersparmodell sein.
- Gutverdienende Ehepaare haben die Möglichkeit, gemeinsam Vorsorgeaufwendungen über die Rürup-Rente steuerlich geltend zu machen. Das kann vor allem dann interessant sein, wenn ein Partner selbstständig tätig ist und der andere angestellt, sodass unterschiedliche Versorgungslücken bestehen.
- Personen mit niedrigerem Einkommen spüren die steuerlichen Effekte naturgemäß weniger stark. Zwar können sie die Beiträge ebenfalls absetzen, doch ist ihre Steuerersparnis aufgrund des geringeren Steuersatzes überschaubar. Für sie kann es sinnvoller sein, die staatlich geförderte Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, die über direkte Zulagen stärker profitieren.
Praxisbeispiel: Ein 45-jähriger selbstständiger IT-Berater erzielt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro. Er entscheidet sich, 15.000 Euro jährlich in eine Rürup-Rente einzuzahlen. Diese 15.000 Euro mindern nun ab 2023 komplett sein zu versteuerndes Einkommen, sodass er bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rund 6.300 Euro an Einkommensteuer spart. Er zahlt effektiv also nur 8.700 Euro, obwohl 15.000 Euro in seine Altersvorsorge fließen.
Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit beträgt im Jahr 2025 übrigens rund 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Verheiratete. Die Rechnung lautet dabei: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West Knappschaft x Beitragssatz.
Für das Jahr 2025 bedeutet das: 118.800 Euro x 24,7 Prozent ergibt einen Höchstbeitrag von 29.344 Euro, wovon 100 Prozent steuerlich anerkannt werden.
Hoher Zinseszinseffekt durch Steuerstundung
Der Zinseszinseffekt ist ein zentrales Prinzip beim langfristigen Vermögensaufbau. Er sorgt dafür, dass nicht nur die ursprünglich eingezahlten Beiträge Rendite erwirtschaften, sondern auch die daraus entstehenden Erträge wieder mitverzinst werden.
In Kombination mit der Rürup-Rente entfaltet dieser Effekt eine besondere Stärke, weil Steuerstundung und Zinseszinseffekt hier zusammenkommen.
Bei Rürup bedeutet das, dass die Steuerlast im Erwerbsleben spürbar sinkt und ein Teil des Geldes, der eigentlich sofort an das Finanzamt geflossen wäre, im Vertrag verbleibt. Dieser Effekt ist keine bloße Steuerersparnis, sondern eine echte Steuerstundung: Die Besteuerung wird in die Zukunft verschoben, nämlich in die Rentenphase.
Der Vorteil liegt darin, dass die während der Ansparzeit eingesparten Steuern zusätzlich angelegt werden und über viele Jahre hinweg dem Zinseszinseffekt unterliegen. Das gestundete Geld „arbeitet“ also für den Sparer mit und vermehrt sich über die Zeit. Gleichzeitig ist im Ruhestand der persönliche Steuersatz oft niedriger als während des aktiven Berufslebens, sodass die nachgelagerte Besteuerung weniger ins Gewicht fällt. Auf diese Weise entsteht ein doppelter Effekt: mehr Kapital, das sich über Jahrzehnte verzinst, und eine meist günstigere steuerliche Belastung im Alter.
Rürup-Rente ist vor Insolvenz geschützt und pfändungssicher
Die Rürup-Rente gilt als insolvenzgeschützt und pfändungssicher. Dieser Aspekt macht sie insbesondere für Selbstständige und Freiberufler interessant, die in ihrem Berufsleben stärkeren wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sein können als Angestellte.
Der Grund für diese besondere Sicherheit liegt in der Konstruktion der Rürup-Rente. Sie ist (sehr ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung) zweckgebunden zur Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge nicht beliebig verfügbar sind: Sie können weder vorzeitig ausgezahlt noch beliehen oder vererbt (außer im Rahmen von Hinterbliebenenrenten) werden. Diese strikte Bindung sorgt dafür, dass das Kapital nicht Teil einer Insolvenzmasse wird und somit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist.
Im Falle einer Privatinsolvenz oder bei Pfändungen können Gläubiger also nicht auf die während der Ansparphase in den Vertrag eingezahlten Beträge zugreifen. Das macht die Rürup-Rente zu einem sicheren „Altersvorsorge-Depot“, das selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bestehen bleibt. Erst wenn die Rentenzahlungen im Alter beginnen, fließt das Geld in Form monatlicher Leistungen. Diese Rentenleistungen selbst sind dann jedoch grundsätzlich pfändbar, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. Das bedeutet, dass auch im Ruhestand ein Basisschutz gewährleistet bleibt, sodass die Existenz nicht gefährdet wird.
Ein Beispiel: Ein selbstständiger Unternehmer gerät durch eine Unternehmensinsolvenz in finanzielle Schwierigkeiten. Während seine übrigen Vermögenswerte verwertet werden müssen, bleibt sein angespartes Rürup-Kapital vollständig unantastbar. So ist sichergestellt, dass er trotz der Insolvenz im Alter eine eigene Basisversorgung erhält.
Geregelt ist das in §851c der Zivilprozessordnung in Verbindung mit §851d der Zivilprozessordnung, welches sich widerrum auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG bezieht.
Einmalzahlungen am Jahresende & flexible Zuzahlungen
Ein besonderer Vorteil der Rürup-Rente liegt in der Möglichkeit, neben regelmäßigen Beiträgen auch Einmalzahlungen am Jahresende oder flexible Zuzahlungen zu leisten. Diese Flexibilität macht die Basisrente besonders attraktiv, da sie sich den individuellen finanziellen Möglichkeiten anpassen lässt und gleichzeitig steuerlich interessant ist.
Gerade Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen von Jahr zu Jahr schwanken kann, profitieren davon: Sie können zunächst mit einem vergleichsweise geringen Beitrag starten und am Jahresende (zum Beispiel sobald die Höhe des Einkommens und damit auch die Steuerlast absehbar ist) eine größere Einmalzahlung leisten. Auf diese Weise lässt sich das zu versteuernde Einkommen gezielt optimieren. Statt die Steuerlast vollständig an das Finanzamt abzuführen, werden die Beträge in die eigene Altersvorsorge investiert und wirken dort langfristig mit dem Zinseszinseffekt.
Auch für Angestellte mit Sonderzahlungen oder unerwarteten Bonus-Einnahmen ist diese Möglichkeit interessant. Ein einmaliger hoher Beitrag am Jahresende kann die Steuerlast erheblich mindern und sorgt gleichzeitig für einen kräftigen Schub im Altersvorsorgekapital. Da die Beiträge zur Rürup-Rente seit 2023 zu 100 % steuerlich absetzbar sind, wirken gerade solche Zuzahlungen wie ein steuerlicher „Hebel“.
Gute Möglichkeit für selbständige Gut- und Spitzenverdiener
Die Rürup-Rente kann in vielen Fällen als gute Vorsorgemöglichkeit für selbständige Gut- und Spitzenverdiener angesehen werden. Der Grund dafür liegt in ihrer besonderen Konstruktion: Zum einen können die Beiträge zu 100 % steuerlich abgesetzt werden, zum anderen ist die Rürup-Rente speziell auf Menschen zugeschnitten, die begrenzten Zugang zu anderen staatlich geförderten Altersvorsorgeformen haben. Gerade Selbständige, die hohe Einkünfte erzielen, profitieren damit in mehrfacher Hinsicht.
Lebenslange Rente & Schutz vor Langlebigkeitsrisiko
Anders als bei reinen Sparprodukten oder Kapitalanlagen, bei denen das Geld irgendwann aufgebraucht sein kann, bietet die Basisrente einen verlässlichen Schutz vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko – also der Gefahr, dass man älter wird als erwartet und die eigenen Ersparnisse nicht ausreichen. Mit der Rürup-Rente bleibt dieses Risiko außen vor, da die Rentenzahlung bis zum Lebensende garantiert ist, unabhängig davon, wie lange man lebt.
Der Beginn der Auszahlungsphase ist dabei gesetzlich geregelt. Grundsätzlich können die Rentenzahlungen frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr starten. Für ältere Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt noch die frühere Grenze: Hier ist der Rentenbeginn bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.
Ein Kapitalwahlrecht, also die Auszahlung des gesamten Guthabens auf einmal, gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Das macht ihren Charakter als sichere Altersvorsorge aus.
Beispiel: Ein 45-jähriger Selbständiger schließt eine Rürup-Rente ab und zahlt regelmäßig ein. Mit 62 Jahren beginnt die Rentenzahlung, die ihm bis ans Lebensende monatlich eine feste Summe garantiert. Selbst wenn er 90, 95 oder über 100 Jahre alt wird, fließt die Rente weiterhin, ohne dass er sich Sorgen um das Aufbrauchen seines Kapitals machen muss.
Damit ist die Rürup-Rente nicht nur steuerlich interessant, sondern auch ein wirksames Instrument, um die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Besonders dann, wenn keine andere lebenslange Rente wie durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erwarten ist.
Wahlfreiheit: Wie soll das Geld angelegt werden? Auch mit und ohne Garantie möglich
Ein großer Vorteil der Rürup-Rente ist die Wahlfreiheit bei der Geldanlage. Anders als bei vielen klassischen Vorsorgeprodukten können Sparer heute entscheiden, ob sie ihr Kapital eher sicherheitsorientiert oder chancenorientiert investieren möchten.
Grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Verfügung:
- Rürup-Renten mit Garantie: Hier wird ein Teil der eingezahlten Beiträge oder eine bestimmte Mindestleistung garantiert. Das bedeutet Sicherheit, da der Sparer weiß, dass er mindestens einen festgelegten Betrag im Alter als Rente erhält. Diese Variante eignet sich vor allem für sicherheitsbewusste Anleger, die Wert auf Planbarkeit legen und Risiken weitgehend ausschließen möchten. Der Nachteil: Garantien schmälern die Renditechancen, da ein großer Teil des Kapitals konservativ angelegt werden muss. Der Zinseszins kann also nicht so stark wirken. Gerade bei sehr langen Laufzeiten bis zur Rente und einer breit gestreuten Anlage des Geldes ist eine Garantie nach Ansicht vieler Experten und auch unserer Meinung nach nicht notwendig.
- Rürup-Renten ohne Garantie: Bei dieser Variante gibt es keine oder nur sehr geringe garantierte Leistungen. Das eingezahlte Geld wird überwiegend in Fonds, ETF´s oder andere renditestarke Anlagen investiert. Damit eröffnen sich höhere Gewinnchancen, allerdings auch stärkere Schwankungen. Wer langfristig denkt und Kursschwankungen aussitzen kann, hat hier die Chance auf deutlich höhere Rentenzahlungen.
Außerdem ist es möglich, 100 % der Beiträge in ETFs oder andere renditestarke Anlageklassen zu investieren. Dies unterscheidet Rürup ganz erheblich von anderen Formen der Altersvorsorge wie zum Beispiel Riester oder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Keine freie Vererbbarkeit bei Rürup
Der Gesetzgeber hat die Rürup-Rente bewusst so ausgestaltet, dass sie in erster Linie der eigenen Altersvorsorge dient und nicht zur Kapitalweitergabe an die nächste Generation genutzt werden kann.
Das bedeutet konkret: Stirbt der Versicherte während der Ansparphase oder nach Beginn der Rentenzahlung, verfällt das eingezahlte Kapital grundsätzlich. Nur wenn bestimmte Hinterbliebenenoptionen im Vertrag vereinbart wurden, profitieren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder von den Beiträgen. In diesem Fall fließen die angesparten Gelder nicht als einmalige Auszahlung, sondern in Form einer Hinterbliebenenrente für eine begrenzte Zeit an die Hinterbliebenen. Ein freier Zugriff, wie man ihn von klassischen Erbschaften kennt, ist dagegen ausgeschlossen.
Dieser eingeschränkte Vererbungsmechanismus kann auf den ersten Blick als Nachteil erscheinen. Er ist aber Teil des Konzepts der Rürup-Rente: Sie soll eine lebenslange Versorgung des Versicherten sicherstellen und nicht als vererbbares Vermögen dienen. Genau deshalb ist sie auch insolvenz- und pfändungsgeschützt. Das Geld bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge und entzieht sich so auch dem Zugriff von Gläubigern oder Erben, die das Kapital anderweitig nutzen könnten.
Nachgelagerte Besteuerung
Dieses Prinzip bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind und somit das zu versteuernde Einkommen mindern. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen im Alter voll (ab 2058) oder teilweise (bis 2058) versteuert. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Steuerlast gleichmäßiger über das Leben zu verteilen und die Altersvorsorge steuerlich zu fördern.
Erst im Rentenalter, wenn die Auszahlungen beginnen, greift die Steuerpflicht. Diese nachgelagerte Besteuerung hat in der Praxis oft einen positiven Effekt, da viele Menschen im Ruhestand über ein niedrigeres Einkommen verfügen und daher einem geringeren Steuersatz unterliegen.
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer beispielsweise 2025 in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt für spätere Jahrgänge schrittweise an, bis im Jahr 2058 alle Rentenzahlungen zu 100 % steuerpflichtig sind. Gleichzeitig gilt aber auch: Ein bestimmter Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, sodass kleine Renten häufig gar nicht oder nur gering belastet werden. Den Besteuerungsanteil haben wir nachfolgend dargestellt.

Der Anteil der Auszahlungen, die bei einer Rürup-Rente versteuert werden, steigt bis 2058 kontinuierlich an.
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
|---|---|
bis 2005 | 50,0 % |
ab 2006 | 52,0 % |
2007 | 54,0% |
2008 | 56,0 % |
2009 | 58,0 % |
2010 | 60,0 % |
2011 | 62,0 % |
2012 | 64,0 % |
2013 | 66,0 % |
2014 | 68,0 % |
2015 | 70,0 % |
2016 | 72,0 % |
2017 | 74,0 % |
2018 | 76,0 % |
2019 | 78,0 % |
2020 | 80,0 % |
2021 | 81,0 % |
2022 | 82,0 % |
2023 | 82,5 % |
2024 | 83,0 % |
2025 | 83,5 % |
2026 | 84,0 % |
2027 | 84,5 % |
2028 | 85,0 % |
2029 | 85,5 % |
2030 | 86,0 % |
2031 | 86,5 % |
2032 | 87,0 % |
2033 | 87,5 % |
2034 | 88,0 % |
2035 | 88,5 % |
2036 | 89,0 % |
2037 | 89,5 % |
2038 | 90,0 % |
2039 | 90,5 % |
2040 | 91,0 % |
2041 | 91,5 % |
2042 | 92,0 % |
2043 | 92,5 % |
2044 | 93,0 % |
2045 | 93,5 % |
2046 | 94,0 % |
2047 | 94,5 % |
2048 | 95,0 % |
2049 | 95,5 % |
2050 | 96,0 % |
2051 | 96,5 % |
2052 | 97,0 % |
2053 | 97,5 % |
2054 | 98,0 % |
2055 | 98,5 % |
2056 | 99,0 % |
2057 | 99,5 % |
2058 | 100 % |
Verfügbarkeit eingeschränkt & kein Kapitalwahlrecht
Das angesparte Kapital steht dem Sparer während der gesamten Ansparphase nicht frei zur Verfügung. Anders als bei vielen anderen Anlage- oder Vorsorgeformen ist es weder möglich, Geld vorzeitig zu entnehmen, noch den Vertrag im Rahmen einer Kreditaufnahme zu beleihen oder zu verkaufen. Die Rürup-Rente ist streng zweckgebunden und soll ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Die Auszahlungen erfolgen zu Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Bei der Verrentung spielt der sogenannte Rentenfaktor also eine entscheidende Rolle.
Diese Konstruktion unterscheidet die Rürup-Rente zum Beispiel von klassischen privaten Rentenversicherungen oder anderen Kapitalanlagen der 3. Schicht, bei denen der Anleger zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, Kapitalentnahmen und einer Rentenzahlung wählen kann.
Diese Einschränkungen haben Vor- und Nachteile. Auf der einen Seite schränkt die fehlende Flexibilität die kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals ein – wer also während seines Berufslebens auf sein Geld zugreifen möchte, kann das nicht tun. Auf der anderen Seite sorgt genau diese Bindung für Sicherheit: Das Kapital bleibt insolvenz- und pfändungsgeschützt und garantiert später eine lebenslange Rente, die das Risiko der Altersarmut und das sogenannte Langlebigkeitsrisiko zuverlässig abdeckt.
Unkündbar: Nur Beitragsfreistellung möglich
Wer sich einmal für einen Rürup-Vertrag entschieden hat, kann diesen während der Laufzeit nicht wieder auflösen, um sich das angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Der Gesetzgeber hat die Rürup-Rente bewusst so gestaltet, um sicherzustellen, dass die eingezahlten Beiträge ausschließlich der Altersvorsorge dienen und nicht vorzeitig verbraucht werden.
Was allerdings möglich ist, ist eine Beitragsfreistellung. Das bedeutet: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden jedoch keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt. Das bis dahin angesparte Guthaben bleibt erhalten, wird weiter verzinst und später in eine lebenslange Rente umgewandelt. Auf diese Weise kann man den Vertrag „pausieren“, wenn die finanzielle Situation es nicht erlaubt, regelmäßig Beiträge zu leisten.
Rürup als Mittel zum "Zwangssparen"?
Rürup kann durchaus als eine Art „Zwangssparen“ betrachtet werden. Hintergrund ist die strenge gesetzliche Konstruktion: Einmal eingezahlte Beiträge sind nicht mehr frei verfügbar, das Kapital kann nicht vorzeitig entnommen, beliehen oder gekündigt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Geld tatsächlich ausschließlich der Altersvorsorge dient.
Dieses Prinzip kann zwar als Einschränkung empfunden werden, wirkt aber gleichzeitig wie ein Schutzmechanismus vor sich selbst. Viele Menschen neigen dazu, langfristige Rücklagen in finanziell angespannten Zeiten oder bei spontanen Wünschen doch wieder anzutasten. Bei der Rürup-Rente ist das ausgeschlossen. Das eingezahlte Geld bleibt unangetastet bis zum Rentenbeginn und wird dann in Form einer lebenslange Rente ausgezahlt.
Gerade für Selbständige und Gutverdiener, die keine automatische Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung haben, ist dieser „Zwangsspareffekt“ besonders wertvoll. Während bei anderen Vorsorgeformen immer die Versuchung besteht, Gelder umzuschichten oder vorzeitig zu entnehmen, sorgt die Rürup-Rente für Disziplin und Verbindlichkeit beim Vermögensaufbau. Sie garantiert, dass ein Teil des Einkommens dauerhaft für das Alter reserviert bleibt.
Kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert
Die Rürup-Rente unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung und zwar durch ihre Finanzierungsweise. Während die gesetzliche Rente im sogenannten Umlageverfahren organisiert ist, basiert die Rürup-Rente auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Umlageverfahren (also wie bei der gesetzlichen Rente) zahlen die heute Erwerbstätigen ihre Beiträge ein, und diese fließen unmittelbar in die Rentenzahlungen der aktuellen Rentnergeneration.
Es wird also kein Kapital für den einzelnen Beitragszahler angespart, sondern das System funktioniert nach dem Prinzip „Generationenvertrag“. Die Beiträge sichern die laufenden Renten, nicht die eigenen Ansprüche. Gerade durch den demografischen Wandel stößt dieses Verfahren zunehmend an seine Grenzen, da immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen.
Die Rürup-Rente hingegen ist kapitalgedeckt. Das bedeutet: Jeder Sparer baut mit seinen eigenen Beiträgen ein individuelles Guthaben auf, das verzinst oder investiert wird. Dieses Kapital dient später als Grundlage für die lebenslange Rentenzahlung. Der Vorteil: Die Rente hängt nicht von der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur ab, sondern vom eigenen Sparverhalten und den Erträgen der gewählten Anlageform.
Rürup mit BU koppeln oder nicht?
Die Frage, ob man die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) koppeln sollte, wird in der Praxis häufig gestellt. Einige (3-Buchstaben)-Vertriebe vermitteln diese Variante grundsätzlich an (nahezu) jeden Kunden. Grundsätzlich ist es zwar möglich, beide Produkte miteinander zu verbinden – sinnvoll ist es aber nur in bestimmten Fällen.
Der Hintergrund: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Risikoabsicherungen überhaupt. Sie soll sicherstellen, dass das Einkommen abgesichert ist, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Diese Absicherung sollte jederzeit flexibel anpassbar sein. Etwa bei einem Berufswechsel, steigenden Einkommen oder wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert.
Die Rürup-Rente hingegen ist ein unkündbarer Altersvorsorgevertrag, der strikt zweckgebunden ist und nicht vorzeitig aufgelöst werden kann. Wenn nun die BU an die Rürup-Rente gekoppelt wird, entsteht ein Abhängigkeitsproblem: Wer irgendwann die BU wechseln oder kündigen möchte, ist an den Rürup-Vertrag gebunden. Und umgekehrt. Damit wird eine flexible Risikoabsicherung an ein Produkt gekoppelt, das gerade keine Flexibilität erlaubt.
Außerdem muss die BU-Rente voll besteuert werden, wenn Rürup und BU miteinander verknüpft sind.
Es gibt jedoch auch Vorteile dieser Kopplung von Rürup und BU: So haben einige Versicherer zum Beispiel vereinfachte Gesundheitsfragen für den Abschluss der damit zusammenhängenden Berufsunfähigkeitsversicherung, sodass man leichter an eine BU kommen kann. Außerdem sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies sollte jedoch im Einzelfall im Rahmen einer Beratung geklärt werden.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Personengruppen mit hohem oder regelmäßigem Einkommen, die von den steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase überdurchschnittlich profitieren. Besonders attraktiv ist sie für Spitzenverdiener, deren Grenzsteuersatz hoch ausfällt und die dadurch eine spürbare steuerliche Entlastung erzielen können. Auch Selbstständige und Freiberufler gehören zur Kernzielgruppe.
Darüber hinaus kann die Rürup-Rente für Personen von Vorteil sein, die ein hohes Langlebigkeitsrisiko absichern möchten. Durch die lebenslange Rentenzahlung bietet das Modell Schutz davor, das angesparte Kapital zu Lebzeiten zu verbrauchen. Angesichts steigender und oft unterschätzter Lebenserwartungen gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. Deine eigene Lebenserwartung kannst du hier einmal gerne schätzen lassen: https://wie-alt-werde-ich.de/#start
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Weniger geeignet ist die Basisrente für Menschen, die Wert auf Flexibilität oder Kapitalauszahlungen legen. Da weder eine Kündigung noch Entnahmen möglich sind, schränkt sie die Verfügbarkeit des eigenen Vermögens stark ein. Auch für Geringverdiener oder Personen mit niedrigem Steuersatz ist die Rürup-Rente oft nur begrenzt vorteilhaft, da der steuerliche Förderhebel hier kaum Wirkung entfaltet.
Worauf bei einer guten Rürup-Rente achten?
Die Qualität einer Rürup-Rente hängt stark von den gewählten Vertragsbedingungen und vom Anbieter ab. Da die Flexibilität der Basisrente gesetzlich eingeschränkt ist, kommt es umso mehr auf faire Kosten, solide Kalkulation und eine langfristig tragfähige Anlagestrategie an. Eine sorgfältige Auswahl ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile nicht durch hohe Gebühren oder schwache Rentenfaktoren zu schmälern.
Besondere Beachtung verdienen folgende Kriterien:
- Kostenstruktur: Geringe Abschluss- und Verwaltungskosten sichern, dass möglichst viel des eingezahlten Kapitals tatsächlich in den Aufbau der Altersvorsorge fließt.
- Fonds- und ETF-Auswahl: Eine breite Palette an kostengünstigen und leistungsstarken Fonds oder ETFs ermöglicht eine langfristig attraktive Rendite.
- Garantierter Rentenfaktor: Ein hoher und harter Rentenfaktor sorgt dafür, dass aus dem aufgebauten Kapital im Alter eine verlässliche und angemessene monatliche Rente entsteht.
- Finanzkraft des Anbieters: Stabile Versicherer mit solider Bilanzstärke erhöhen die Sicherheit, dass die zugesagte Rente über Jahrzehnte zuverlässig ausgezahlt wird.
Eine Rürup-Rente kann nur dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn diese Qualitätsmerkmale erfüllt sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass die steuerlichen Vorteile durch hohe Kosten oder schwache Leistungen aufgezehrt werden. Im Folgenden daher noch einige Erläuterungen zu den verschiedenen Kriterien.
Kostenstruktur
Die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten entscheidet maßgeblich darüber, wie viel der eingezahlten Beiträge tatsächlich in den Kapitalaufbau fließt. Hohe Gebühren können die Rendite über Jahrzehnte erheblich schmälern. Transparente und niedrige Kosten sind daher ein zentrales Qualitätsmerkmal. Beispielsweise kann eine laufende Verwaltungskostenquote von 1,5 Prozent pro Jahr die spätere Rente deutlich reduzieren, während bei günstigen Anbietern mitunter weniger als 0,7 Prozent fällig werden. Ein Kostenvergleich lohnt sich hier besonders, da die Unterschiede am Markt erheblich sind.
Fonds- und ETF-Auswahl
Eine breite und qualitativ hochwertige Fondsauswahl ermöglicht eine flexible Anlagestrategie, die an unterschiedliche Lebensphasen angepasst werden kann. ETFs (börsengehandelte Indexfonds) spielen eine immer wichtigere Rolle, da sie kostengünstig und transparent sind. Ein Rürup-Vertrag mit Zugang zu internationalen Aktien-ETFs oder nachhaltigen Fonds kann langfristig eine attraktive Rendite erwirtschaften. Ein Beispiel: Während ein Vertrag mit wenigen aktiv gemanagten Fonds oft nur mäßige Ergebnisse erzielt, kann eine ETF-basierte Lösung mit globaler Streuung über den MSCI World (also die entwickelten Industrieländer) und/oder Emerging Markets (also die Schwellenländer) über die Jahre ein deutlich größeres Kapitalpolster aufbauen.
Garantierter Rentenfaktor
Der garantierte Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente aus dem angesparten Kapital tatsächlich gezahlt wird. Er wird häufig pro 10.000 Euro Vertragsguthaben angegeben. Ein Anbieter mit einem garantierten Rentenfaktor von 30 Euro pro 10.000 Euro sichert eine deutlich höhere Auszahlung als ein Anbieter mit nur 20 Euro. Dieser Unterschied kann im Rentenalter mehrere Hundert Euro pro Monat ausmachen. Entscheidend ist, dass der garantierte Wert „hart“, also unveränderbar zugesichert wird und nicht nur als unverbindliche Prognose gilt. Ein stabiler und hoher Rentenfaktor bietet langfristige Sicherheit und Planungssicherheit. Der Rentenfaktor ist bei Rürup somit sehr wichtig, da eine Verrentung erfolgen muss!
Finanzkraft des Anbieters
Da die Rürup-Rente auf lebenslange Zahlungen ausgelegt ist, spielt die Solidität/Finanzstärke des Versicherers eine zentrale Rolle. Nur Anbieter mit hoher Finanzkraft können die zugesagten Leistungen über Jahrzehnte hinweg sicher erfüllen. Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Morgen & Morgen oder Fitch geben hier Orientierung. Ein Anbieter mit Bestnoten gilt als verlässlicher, während schwächere Bewertungen ein erhöhtes Risiko anzeigen können. Beispiel: Eine von uns oftmals favorisierte Versicherungsgesellschaft bietet eine Solvabilitätsquote von ca. 700% während manch andere Anbieter gerade mal bei 100-200% liegen.
Fazit zur Rürup-Rente
Die Rürup-Rente kann ein wirkungsvolles Instrument zur Altersvorsorge sein – allerdings nicht für jeden. Sie überzeugt insbesondere Selbständige, Freiberufler und Spitzenverdiener mit hohem Einkommen, die durch die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge erhebliche Vorteile erzielen können. Hinzu kommen der Schutz vor Pfändung und Insolvenz sowie die lebenslange Rentenzahlung als Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko.
Auf der anderen Seite steht die eingeschränkte Flexibilität: Keine Kapitalauszahlung, eingeschränkte Vererbbarkeit und fehlende Kündigungsmöglichkeiten machen die Rürup-Rente unattraktiv für Menschen, die Wert auf kurzfristige Verfügbarkeit ihres Vermögens legen. Für Geringverdiener ist der steuerliche Effekt zudem oft zu schwach, um die Nachteile auszugleichen.
Unterm Strich lohnt sich die Basisrente vor allem für Gutverdiener, die ihre Steuerlast reduzieren, langfristig vom Zinseszinseffekt profitieren und eine sichere lebenslange Versorgung im Alter aufbauen wollen. Wer dagegen mehr Flexibilität oder staatliche Zulagen sucht, sollte Alternativen wie die private Rentenversicherung der 3. Schicht, Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge prüfen.
Frage daher gerne direkt an, um eine unabhängige Beratung zu sichern und die beste Lösung für deine persönliche Situation zu finden!
Häufige Fragen
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie gehört zur „ersten Schicht“ im 3-Schichten-Modell und garantiert eine lebenslange Rentenzahlung.
Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für Selbständige, Freiberufler und Spitzenverdiener mit hohem Einkommen. Sie profitieren am stärksten von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und sichern sich gleichzeitig eine verlässliche Altersvorsorge.
Seit 2023 sind 100 % der Beiträge steuerlich absetzbar. Im Jahr 2025 liegt der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit bei rund 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Ehepaare. Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer die Ersparnis. Beachte jedoch, dass Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder bei Beamten, Gesellschafter-Geschäftsführern oder Soldaten ein fiktiver Beitrag herangezogen wird.
Die Rentenzahlungen beginnen frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen ab 60). Sie werden lebenslang gezahlt und sofern vereinbart, an Hinterbliebene (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder) für die vereinbarte Zeit (Rentengarantiezeit) weitergezahlt.
Nein. Die Rürup-Rente sieht ausschließlich eine lebenslange monatliche Auszahlung vor. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht.
Die Rürup-Rente ist nur eingeschränkt vererbbar. Mit einer Hinterbliebenenabsicherung können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente im Rahmen der Rentengarantiezeit erhalten. Eine freie Vererbung des Kapitals ist nicht möglich.
Die eingezahlten Beiträge sind insolvenz- und pfändungsgeschützt. Das Kapital bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge.
Nein. Eine Kündigung mit Auszahlung ist nicht vorgesehen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also keine weiteren Einzahlungen mehr zu tätigen. Das im Vertrag verbleibende Guthaben bleibt dabei erhalten und wird bis zum Rentenbeginn weiter verzinst.
Es gibt eine große Wahlfreiheit: klassisch mit Garantien oder chancenorientiert in Fonds und ETFs – auch 100 % Aktienfonds sind möglich. Bei den meisten bzw. guten Anbietern kannst du selber darüber bestimmen, wie das Geld angelegt wird.
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