Das Wichtigste in Kürze
Einführung zur privaten Rentenversicherung
Die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter beschäftigt viele Menschen. Angesichts sinkender Rentenniveaus und steigender Lebenshaltungskosten wird immer deutlicher: Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Eine private Rentenversicherung kann hier eine wichtige Ergänzung sein, denn als zusätzlicher Baustein kann sie ihren Teil zu einer gelungenen Altersvorsorge beitragen und bietet zusätzliche Sicherheit. Doch wie jede Vorsorge ist sie nicht für jeden gleichermaßen gut geeignet und hat bestimmte Eigenschaften.
Wann lohnt sich eine private Rentenversicherung wirklich und welche Vorteile und Nachteile sollten Interessierte kennen, bevor sie sich für oder gegen eine private Rentenversicherung entscheiden?
Dieser Artikel erklärt, wie die private Rentenversicherung funktioniert, für wen sie sich lohnt und in welchen Fällen diese Anlageform besonders interessant ist.
Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist ein Vorsorgeinstrument, bei dem Kapital angespart wird, um im Alter eine zusätzliche finanzielle Absicherung zu schaffen. Sie kombiniert Elemente einer Geldanlage mit einem Versicherungsschutz – und das bietet einige Vorteile!
Grundsätzlich lassen sich verschiedene Varianten bei der privaten Rentenversicherung unterscheiden:
- Klassische Rentenversicherungen legen das Geld stark sicherheitsorientiert an, was für die langfristige Rendite erhebliche Einschränkungen hat.
- Fondsgebundene oder kapitalmarktnahe Varianten investieren in Wertpapiere und bieten höhere Renditechancen, allerdings mit entsprechendem Risiko.
- Auch Hybrid-Modelle gibt es, die Bestandteile aus beiden Varianten vereinen.
Auch in der Ausgestaltung der Beitragszahlungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Laufende Beitragszahlung: Über die Ansparphase hinweg werden regelmäßig (meist monatlich) Beiträge eingezahlt, die von der Versicherungsgesellschaft angelegt werden.
- Einmalzahlung: Alternativ kann zu Vertragsbeginn ein einmaliger Betrag investiert werden (z.B. beim Allianz Schatzbrief), aus dem sich später die Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung ergibt.
Außerdem kann man die Wahl treffen, ob man sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen möchte oder das Vertragsguthaben zum Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen möchte. Diese Überlegungen sind auch aus steuerlicher Sicht wichtig und machen einen Unterschied. Auch Entnahmepläne sind möglich. Hierbei bleibt das Kapital im Vertrag enthalten. Somit fallen weiterhin keine Steuern auf Kapitalerträge innerhalb des Vertrags an. Die monatliche Entnahme kann frei festgelegt werden.
Was genau sich hinter diese verschiedenen Varianten verbirgt und welche Ausgestaltungen sich wirklich lohnen, zeigen wir im Folgenden.
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Private Rentenversicherung: Klassische vs. fondsgebundene Variante
Private Rentenversicherungen lassen sich grundsätzlich in zwei Hauptformen unterteilen: die klassische Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung. Sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Anlageform, der Renditechance und der damit einhergehenden Risikostruktur.
Die klassische Rentenversicherung setzt auf Sicherheit und Planbarkeit. Die eingezahlten Beiträge werden überwiegend in festverzinsliche Anlagen investiert, wodurch ein hoher Anteil des Kapitals garantiert ist. Versicherte erhalten zum Rentenbeginn eine zugesicherte Mindestverzinsung sowie gegebenenfalls Überschussbeteiligungen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherungsunternehmens abhängen. Diese Variante bietet Stabilität und eine klare Kalkulationsgrundlage, allerdings bei vergleichsweise geringen Renditechancen. Vor allem in Zeiten niedriger Zinsen fällt die erzielte Rendite oft moderat aus, sodass der reale Vermögenszuwachs (nach Berücksichtigung der Inflation) stark begrenzt oder sogar negativ sein kann.
Die fondsgebundene Rentenversicherung verfolgt dagegen einen stärker marktorientierten Ansatz. Hier werden die Beiträge ganz oder teilweise in Investmentfonds oder ETFs investiert. Das können zum Beispiel Aktien- oder Mischfonds sein. Dadurch besteht die Möglichkeit, von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren und höhere Renditen zu erzielen. Gleichzeitig tragen Versicherte das Anlagerisiko, da der Wert der Fondsanteile schwanken kann.
Neben der klassischen und der fondsgebundenen Variante bieten viele Versicherungsunternehmen inzwischen sogenannte Hybridmodelle an. Diese kombinieren Elemente beider Ansätze und sollen sowohl Sicherheitsaspekte als auch Renditechancen miteinander verbinden. Ziel ist es, die Nachteile der reinen Formen abzumildern und eine ausgewogenere Balance zwischen Risiko und Ertrag zu schaffen. Bei Hybridmodellen wird das eingezahlte Kapital in der Regel auf zwei oder mehr Komponenten verteilt. Ein Teil fließt in garantierte Anlagen, die eine Mindestsicherung des Kapitals oder der späteren Rente gewährleisten. Der andere Teil wird chancenorientiert investiert, um von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren.
Kapitalwahlrecht: Lebenslange Rente vs. Kapitalauszahlung („Kapitalisierung“)
Ein wichtiger Bestandteil vieler privater Rentenversicherungen ist das sogenannte Kapitalwahlrecht. Es ermöglicht, am Ende der Ansparphase zwischen zwei Auszahlungsformen zu wählen:
- einer lebenslangen monatlichen Rente
- oder einer einmaligen Kapitalauszahlung (auch Kapitalisierung genannt)
Beide Varianten dienen unterschiedlichen Zielen und haben auch gewisse steuerliche Implikationen. Die Wahl sollte man also sowohl anhand der persönlichen Lebenssituation als auch auf Basis steuerlicher Gegebenheiten treffen.
Lebenslange Rente
Die monatliche Rentenzahlung bietet den Vorteil einer lebenslangen Einkommenssicherung. Sie schützt vor dem Risiko, das angesparte Vermögen zu früh aufzubrauchen, und sorgt für eine planbare, regelmäßige Zahlung bis zum Lebensende. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Personen, die Wert auf Stabilität legen und ihre Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente verstehen. Die Rentenhöhe hängt von Faktoren wie dem angesparten Kapital, dem sogenannten Rentenfaktor, der Lebenserwartung und möglichen Überschussbeteiligungen ab.
Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird das sogenannte "Langlebigkeitsrisiko" abgedeckt. Damit gemeint ist das Risiko, dass man länger lebt als das bisher angesparte Kapital ausreicht. Auf der anderen Seite bedeutet ein früher jedoch, dass man mit einer Kapitalauszahlung in der Regel deutlich mehr Geld zur Verfügung gehabt hätte.
Kapitalisierung
Die Kapitalauszahlung hingegen gewährt Flexibilität: Das gesamte angesparte Guthaben wird in einer Summe ausgezahlt und kann frei verwendet oder weiter investiert werden. Das kann zum Beispiel zur Schuldentilgung, für größere Anschaffungen oder für eine eigene Vermögensverwaltung sein. Allerdings entfällt mit dieser Variante die lebenslange Rentengarantie, sodass das Risiko besteht, das Kapital im Laufe der Zeit aufzubrauchen.
Die Entscheidung zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung sollte daher sorgfältig abgewogen werden. In der Praxis bieten viele Versicherer auch Teilkapitalisierungen an, bei denen ein Teil des Kapitals ausgezahlt und der Rest in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Auf diese Weise lässt sich ein Mittelweg zwischen Flexibilität und Absicherung finden.
Steuerliche Behandlung der privaten Rentenversicherung
Bei der steuerlichen Behandlung sollte man die Ansparphase und die Entnahmephase separat betrachten. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung einer monatlichen Rentenzahlung im Gegensatz zur Kapitalisierung.
Welche steuerlichen Regelungen es im Detail gibt, beschreiben wir anhand der folgenden Grafiken sowie den dazugehörigen Erklärungen.
Steuern während der Ansparphase einer privaten Rentenversicherung
In der Ansparphase einer privaten Rentenversicherung werden regelmäßig Beiträge eingezahlt, um Kapital für die spätere Auszahlung anzusammeln. Diese Einzahlungen erfolgen grundsätzlich aus bereits versteuertem Einkommen, das heißt, sie können nicht steuerlich geltend gemacht oder als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Alle Beiträge zur privaten Rentenversicherung werden aus dem Nettoeinkommen gezahlt und sind damit nicht steuerlich absetzbar!
Im Gegensatz zu bestimmten staatlich geförderten Vorsorgeformen wie beispielsweise der Riester- oder Rürup-Rente bietet die private Rentenversicherung daher keine unmittelbaren Steuervorteile während der Beitragszeit.
Dafür werden die Erträge innerhalb der Versicherung jedoch nicht besteuert: Das Kapital kann daher während der Laufzeit unversteuert wachsen!
Anders ausgedrückt: Die Erträge, die innerhalb der Versicherung während der Ansparphase entstehen, unterliegen keiner laufenden Besteuerung. Zinserträge, Kursgewinne oder Fondserträge werden steuerlich aufgeschoben, solange sie im Vertrag verbleiben (Steuerstundung).
Erst bei Auszahlung (also zu Beginn der Rentenphase oder bei Kapitalisierung) kommt es zur Besteuerung. Dieser sogenannte Steuerstundungseffekt ist langfristig enorm von Vorteil, da die erwirtschafteten Erträge während der Laufzeit weiter verzinst oder reinvestiert werden, ohne dass Abgaben an das Finanzamt anfallen. Das ist bei einem Wertpapierdepot beispielsweise nicht möglich.
Somit bietet die private Rentenversicherung in der Ansparphase somit keine direkten steuerlichen Vergünstigungen, jedoch den Vorteil der steuerlichen Aufschiebung von Erträgen. Dieser Effekt kann insbesondere bei langen Laufzeiten die Kapitalbildung unterstützen und im Vergleich zu anderen Anlageformen mit laufender Besteuerung zu einer höheren Nettorendite führen.
Steuern bei der Auszahlung einer privaten Rentenversicherung
Bei der steuerlichen Behandlung bei der Auszahlung unterschiedet man zwischen den folgenden beiden Fällen:
- Steuern bei der lebenslangen Rente
- Steuern bei der Kapitalisierung
Steuerliche Behandlung bei Zahlung einer lebenslangen Rente
Wird das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt, erfolgt die Besteuerung nach dem sogenannten Ertragsanteilsverfahren.
Beim Ertragsanteilverfahren wird nicht die gesamte Rente, sondern lediglich ein fester prozentualer Anteil als steuerpflichtiger Ertrag betrachtet.
Der übrige Teil der Rentenzahlung gilt als Rückzahlung des bereits versteuerten Kapitals und bleibt steuerfrei.
Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und ist gesetzlich festgelegt (§ 22 EStG). Je jünger die versicherte Person zu Beginn der Rentenzahlung ist, desto höher fällt der Ertragsanteil aus, da mit einer längeren statistischen Lebenserwartung gerechnet wird. Umgekehrt sinkt der steuerpflichtige Anteil mit steigendem Eintrittsalter.
Ein Beispiel: Der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt 18 %, bei 67 Jahren 17 % und bei 70 Jahren 15 %.
Die Steuerpflicht bezieht sich ausschließlich auf diesen Ertragsanteil, der mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird. Dadurch ist die tatsächliche Steuerbelastung in vielen Fällen moderat, insbesondere wenn das Gesamteinkommen im Ruhestand geringer ausfällt als während des Erwerbslebens.
Rentenbeginn mit Alter | Ertragsanteil in % |
|---|---|
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 | 18 |
66 | 18 |
67 | 17 |
68 | 16 |
69 | 15 |
70 | 15 |
71 | 14 |
72 | 13 |
73 | 13 |
74 | 12 |
75 | 11 |
Übrigens: Ein großer Vorteil besteht darin, dass der Ertragsanteil dauerhaft festgeschrieben wird. Das bedeutet, dass der steuerpflichtige Prozentsatz über die gesamte Rentenlaufzeit konstant bleibt, selbst wenn sich die steuerlichen Rahmenbedingungen später ändern.
Ansparphase

Auszahlungsphase

Steuerliche Behandlung bei Kapitalisierung
Wird das angesparte Kapital aus einer privaten Rentenversicherung einmalig ausgezahlt (also kapitalisiert) unterscheidet sich die steuerliche Behandlung deutlich von der lebenslangen Rentenzahlung. In diesem Fall greift das Halbeinkünfteverfahren gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommt das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung, wird nur die Hälfte dieses Ertrags steuerlich berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und
- die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei älteren Verträgen: 60. Lebensjahr) erfolgt.
Das wird auch als 12/62-Regel bezeichnet und ist ein deutlicher steuerlicher Vorteil im Vergleich dazu, wenn kein Versicherungsmantel um das persönliche Investment besteht.
Sind die Bedingungen dieser Regel erfüllt, bleibt die Steuerbelastung vergleichsweise gering. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht eingehalten wie zum Beispiel bei vorzeitiger Kündigung oder früherer Auszahlung, muss der gesamte Ertrag versteuert werden.
Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sozialabgaben, wie Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung, fallen bei der Kapitalauszahlung nicht an.
Sobald die Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt sind, hat man mit der Kapitalisierung also deutliche Steuervorteile.
Die Besteuerung bei der Kapitalisierung ist in der folgenden Grafik noch einmal veranschaulicht:

Im Folgenden die Vorteile und Nachteile der privaten Rentenversicherung in der Übersicht.
Vorteile und Nachteile der privaten Rentenversicherung
Vorteile
Nachteile
Wie sich diese Vorteile und Nachteile in der Praxis häufig auswirken, betrachten wir in den folgenden Abschnitten.
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Große Auswahl an Investmentoptionen bei der Privatrente
Ein wesentlicher Vorteil der privaten Rentenversicherung liegt in der großen Gestaltungsfreiheit bei der Kapitalanlage. Im Gegensatz zu staatlich geförderten Vorsorgeformen wie beispielsweise der Riester-Rente unterliegt sie keinen gesetzlichen Anlagevorschriften. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können daher frei wählen, wie das eingezahlte Kapital investiert werden soll und das Anlagekonzept individuell an ihre Risikoneigung und Renditeerwartung anpassen.
Je nach Produkt und Anbieter reicht das Spektrum von konservativen, kapitalgarantierten Modellen über fondsgebundene Policen bis hin zu flexiblen Hybridlösungen, bei denen Sicherheit und Renditechancen kombiniert werden. In fondsgebundenen Varianten kann das Kapital gezielt in ausgewählte Investmentfonds, Indexfonds (ETFs) oder nachhaltige Anlagen fließen. Viele Versicherer bieten hierfür umfangreiche Portfolios oder individuelle Anlagestrategien an, die während der Laufzeit angepasst werden können.
Diese Anlagefreiheit ermöglicht eine deutlich flexiblere Vermögensgestaltung als bei den meisten geförderten Vorsorgeformen.
So kann beispielsweise auf Marktveränderungen reagiert oder die Risikostruktur im Laufe der Zeit angepasst werden. Zudem entfallen die gesetzlichen Kapitalgarantien, die bei Riester-Verträgen vorgeschrieben sind und die Renditechancen dort oftmals begrenzen.
Fondsgebundene Rentenversicherung als Alternative zum Depot
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich praktisch um ein Wertpapierdepot im Versicherungsmantel beziehungsweise um einen Fonds-/ETF-Sparplan im Versicherungsmantel.
Eine fondsgebundene private Rentenversicherung kann in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zu einem klassischen Wertpapierdepot darstellen. Beide Anlageformen investieren am Kapitalmarkt und bieten damit die Möglichkeit, langfristig an der Entwicklung von Aktien, Anleihen oder Fonds zu partizipieren. Dennoch unterscheiden sie sich in mehreren wesentlichen Punkten und zwar insbesondere in Bezug auf Steuerbehandlung und Anlagehorizont.
Ein wesentlicher Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung liegt im steuerlichen Aufschub: Während Erträge in einem herkömmlichen Depot (wie beispielsweise Dividenden oder realisierte Kursgewinne) sofort der Abgeltungsteuer unterliegen, werden die Erträge innerhalb einer Rentenversicherung nicht laufend besteuert.
Erst bei Verrentung oder Kapitalisierung erfolgt die Besteuerung. Dieser sogenannte Steuerstundungseffekt ermöglicht eine längere Wiederanlage der Erträge und kann dadurch den Zinseszinseffekt erheblich verstärken.
Zudem profitieren Versicherte bei langfristigen Verträgen von einer begünstigten Besteuerung wie bereits oben aufgezeigt: Wird das Kapital nach Vollendung des 62. Lebensjahres und einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Dadurch kann die steuerliche Belastung im Vergleich zu einem Depot erheblich reduziert werden.
Darüber hinaus bietet die fondsgebundene Rentenversicherung eine automatische Strukturierung und Absicherung: Viele Verträge beinhalten Mechanismen zur Risikoreduzierung im Alter, Umschichtungsstrategien oder Garantien bestimmter Mindestleistungen. Diese Aspekte können vor allem für Anleger attraktiv sein, die Wert auf eine professionell verwaltete und steueroptimierte Altersvorsorge legen, ohne sich aktiv um ihr Depotmanagement kümmern zu müssen.
Inwieweit diese Optionen gewählt werden sollten, muss jedoch individuell geprüft werden.
Generell ist zu beachten, dass fondsgebundene Rentenversicherungen in vielen Fälle höhere Kosten aufweisen als Direktanlagen im Depot. Daher ist die Wahl einer günstigen und leistungsstarken Fondspolice wichtig.
Kostenstruktur bei Privatrente nicht vernachlässigen
Bei Rentenversicherungen fallen gewisse Kostenarten an, die sich direkt auf die Rendite auswirken. Da die Beiträge in der Regel über viele Jahre oder Jahrzehnte eingezahlt werden, können auch kleine Kostenunterschiede langfristig deutliche Effekte auf das angesparte Kapital haben.
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Zu den wichtigsten Kostenbestandteilen zählen die Abschluss- und Vertriebskosten. Diese werden meist über die ersten Jahre mit den Beiträgen verrechnet und dienen zur Deckung der Vermittlungstätigkeiten. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten, die sowohl auf Vertragsebene als auch auf Fondsebene entstehen können. Letztere betreffen insbesondere fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen zusätzlich Fondsmanagementgebühren berücksichtigt werden müssen. Das sind die Produktkosten der Fonds (oder ETFs) selbst, die somit gleichermaßen in einem Depot und einer privaten Rentenversicherung fallen.
Trotz der Kosten kann eine private Rentenversicherung sehr langfristig attraktiv sein, da steuerliche Vorteile, Garantien oder auch der lebenslange Rentenanspruch berücksichtigt werden. Dennoch gilt: Eine transparente Kostenstruktur und ein kritischer Vergleich der Anbieter sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Vorteile der privaten Altersvorsorge nicht durch überhöhte Gebühren geschmälert werden.
Spezialfall "Sofortrente": Funktionsweise & Einsatzsituationen
Die Sofortrente stellt eine besondere Form der privaten Rentenversicherung dar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Policen, bei denen Kapital über viele Jahre angespart wird, erfolgt hier eine einmalige Einzahlung zu Vertragsbeginn. Unmittelbar danach beginnt die lebenslange Rentenzahlung, meist schon im folgenden Monat. Die Sofortrente richtet sich somit an Personen, die bereits über eine größere Geldsumme verfügen und daraus ein regelmäßiges, planbares Einkommen erzielen möchten.
Die Funktionsweise ist einfach: Mit der Einmalzahlung überträgt die versicherte Person das Kapital an den Versicherer, der daraus eine garantierte monatliche Rente kalkuliert.
Diese Rente setzt sich aus einem garantierten Teil und möglichen Überschussbeteiligungen zusammen, die abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherungsunternehmens sind. Das eingezahlte Kapital steht der versicherten Person nicht mehr zur Verfügung, wird jedoch in Form einer lebenslangen Zahlung zurückgeführt unabhängig davon, wie alt sie tatsächlich wird.
Besonders attraktiv ist die Sofortrente in folgenden Fällen:
- ein größerer Geldbetrag steht zur Verfügung – also zum Beispiel aus einer Erbschaft, einem Immobilienverkauf, einer Abfindung oder einer fälligen Lebensversicherung. Dieses Geld soll nun in sicheres und regelmäßiges Einkommen umgewandelt werden.
- Planungssicherheit steht im Vordergrund – beispielsweise zur Deckung laufender Lebenshaltungskosten im Alter
- kein langfristiger Anlagehorizont mehr – also etwa bei Renteneintritt oder kurz davor und die monatliche Rente aufgebessert werden soll.
Ein gewisser Vorteil liegt hierbei auch in der steuerlichen Behandlung: Die Rentenzahlungen werden (genauso wie bei anderen privaten Leibrenten) nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser fällt umso geringer aus, je höher das Alter beim Beginn der Sofortrente ist.
Die Kehrseite ist jedoch, dass das eingezahlte Kapital nach Vertragsabschluss nicht mehr flexibel verfügbar ist.
Private Rentenversicherung mit BU oder anderen Optionen koppeln?
Eine private Rentenversicherung lässt sich mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombinieren: Über diese Bausteine kann der individuelle Schutz erweitern werden.
Ein häufig gewählter Bestandteil ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Zusatzversicherung). Sie leistet dann, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall übernimmt der Versicherer entweder die Beitragszahlung für die Rentenversicherung oder zahlt zusätzlich eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Empfehlung für oder gegen die Kombi-Versicherung aus Privatrente und BU kann nur individuell ausgesprochen werden.
Neben der BU-Absicherung können auch Hinterbliebenenleistungen integriert werden. Stirbt die versicherte Person vor oder während der Rentenbezugsphase, erhalten Ehepartner oder Kinder eine vereinbarte Todesfallleistung oder eine fortgeführte Rentenzahlung. Dies bietet finanzielle Sicherheit für Angehörige, führt aber meist zu etwas geringeren Rentenleistungen, da ein Teil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird. Auch hier sollten die individuellen Belange geprüft werden.
Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung von Beitragsrückgewähr oder einer Garantiezeit. Dabei wird sichergestellt, dass eingezahlte Beiträge oder Renten für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt werden, auch wenn die versicherte Person früh verstirbt.
Für wen ist eine private Rentenversicherung besonders geeignet?
Eine private Rentenversicherung ist besonders für junge Menschen sinnvoll, die eine hohe Aktienquote im Versicherungsmantel besparen möchten und die noch viele Jahre bis zum Rentenalter vor sich haben.
Eine private Rentenversicherung kombiniert große Gestaltungsfreiheit (sogar 100 % Aktien-ETFs möglich) mit steuerlichen Vorteilen!
Gerade in jungen Jahren spielt der Zinseszinseffekt eine entscheidende Rolle: Wer früh mit dem Sparen beginnt, profitiert über Jahrzehnte davon, dass nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die bereits erzielten Erträge immer weiter verzinst werden. So kann mit vergleichsweise kleinen monatlichen Beiträgen langfristig ein beachtliches Vermögen für die Altersvorsorge aufgebaut werden.
Moderne private Rentenversicherungen bieten jungen Anlegerinnen und Anlegern dabei die Möglichkeit, eine hohe Aktienquote zu wählen. Das bedeutet, dass ein großer Teil des eingezahlten Kapitals in Aktienfonds oder andere renditestarke Anlageformen investiert wird. Da junge Menschen in der Regel einen langen Anlagehorizont haben, können sie kurzfristige Kursschwankungen aussitzen und auf lange Sicht von den Wachstumschancen der Kapitalmärkte profitieren. Gleichzeitig sorgt der Versicherungsmantel dafür, dass das Kapital unversteuerte Gewinne erwirtschaften kann, sodass der Zinseszinseffekt noch ausgeprägter ist.
Auch das Kapitalwahlrecht spielt vielen Menschen in die Karten: Darum soll es im nächsten Abschnitt gehen.
Flexibilität bis zum Renteneintritt: Kapitalwahlrecht erst zum Rentenbeginn entscheiden
Ein großer Vorteil privater Rentenversicherungen liegt in ihrer Flexibilität bis zum Rentenbeginn. Das sogenannte Kapitalwahlrecht erlaubt es, erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts festzulegen, ob das angesparte Vermögen als lebenslange monatliche Rente oder in einer einmaligen Kapitalauszahlung ausgezahlt werden soll.
Diese Entscheidung muss also je nach Anbieter nicht bereits beim Vertragsabschluss getroffen werden, sondern kann viele Jahre später (und zwar zum Renteneintritt) erfolgen.
Gerade für junge Menschen ist das ein wichtiger Punkt: Niemand kann heute sicher sagen, wie die persönliche oder finanzielle Situation in 30 oder 40 Jahren aussehen wird. Vielleicht erscheint eine monatliche Rente zur Absicherung des Lebensunterhalts sinnvoll, vielleicht ist eine einmalige Auszahlung attraktiver, um größere Anschaffungen zu finanzieren oder das Geld eigenständig zu investieren. Durch das aufgeschobene Kapitalwahlrecht bleibt man über die gesamte Laufzeit hinweg flexibel und kann die Entscheidung erst dann treffen, wenn man wirklich weiß, was zum eigenen Lebensplan passt.
Die private Rentenversicherung bietet aus unserer Sicht klare Vorteile gegenüber vielen andere Anlageformen, die deutlich starrer sind.
Fazit zur privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist natürlich kein Allheilmittel, aber ein starker Baustein für alle, die ihre gesetzliche Rente, Versorgungswerke, Riester-Rente, Rürup-Rente oder Depots gezielt ergänzen möchten. Ihre größte Stärke liegt in der Kombination aus steuerlich vorteilhafter Kapitalbildung im Versicherungsmantel (Stundung der Erträge) und maximaler Auszahlungsflexibilität zum Rentenbeginn (lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Mischung). Wer früh beginnt und eine hohe, zur eigenen Risikoneigung passende Aktienquote nutzt, kann den Zinseszinseffekt besonders gut ausschöpfen.
Entscheidend für den Erfolg sind weniger „Garantieversprechen“ als vielmehr Kosten, Tarifqualität und Anlagespektrum: Niedrige laufende Kosten, ein breites, qualitativ gutes Fonds-/ETF-Universum und transparente Mechanismen (z. B. Rentenfaktor, Umschichtungslogik) machen über die Jahre den Unterschied. Die 12/62-Regel bei Kapitalauszahlung sowie die Ertragsanteilsbesteuerung bei Verrentung sind echte Pluspunkte. Diese Vorteile entfalten ihren Wert aber nur, wenn Laufzeit, Einstieg und Auszahlungsform zur persönlichen Lebensplanung passen.
Kurz gesagt:
- Sinnvoll für: Langfristige Sparer mit mittel-bis hoher Aktienquote, die Steuerstundung nutzen wollen und Wert auf Wahlfreiheit bei der Auszahlung legen.
- Weniger geeignet für: Sehr kurzfristige Horizonte, maximale Liquiditätsbedürfnisse oder wenn nur starre Garantien gesucht werden.
Frage daher gerne direkt an, um eine unabhängige Beratung zu sichern und die beste Lösung für deine persönliche Situation zu finden!
Häufige Fragen
Eine private Rentenversicherung ist eine freiwillige Form der Altersvorsorge. Man zahlt über viele Jahre Beiträge ein (oder einmalig einen größeren Betrag) und erhält später eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung. Sie dient dazu, die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard im Alter zu schließen.
Sie lohnt sich besonders für Menschen, die langfristig vorsorgen möchten, über viele Jahre anlegen können und steuerliche Vorteile nutzen wollen. Besonders interessant ist sie für: Junge Berufstätige mit langem Anlagehorizont, Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung sowie für Personen mit bestehendem Vermögen, die ihr Kapital sicher und steueroptimiert anlegen wollen (z. B. über eine Sofortrente)
Klassische Rentenversicherung: sicheres, planbares Modell mit festverzinslicher Anlage und garantierter Mindestverzinsung, aber begrenzten Renditechancen. Fondsgebundene Rentenversicherung: investiert in Fonds oder ETFs, bietet höhere Renditechancen, aber auch Kursschwankungen. Hybridmodelle: kombinieren Sicherheit und Renditechancen.
Die Auszahlung startet zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn – meist zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr. Versicherte können dann wählen, ob sie das Kapital als lebenslange monatliche Rente, als Einmalzahlung oder als Kombination erhalten möchten.
Während der Laufzeit werden Erträge nicht versteuert (Steuerstundung). Bei Auszahlung gilt: Lebenslange Rente: Nur der Ertragsanteil wird versteuert (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren). Kapitalauszahlung: Nach der 12/62-Regel wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert. Das ist ein deutlicher Steuervorteil gegenüber Depotanlagen.
Ja, aber mit Einschränkungen: Eine Kündigung ist möglich, führt jedoch häufig zu finanziellen Nachteilen (Stornoabzug, Verlust von Steuervorteilen). Viele Tarife bieten heute flexiblere Optionen wie Teilrückkäufe, Beitragsfreistellung oder Entnahmen. Das ist je nach Vertrag unterschiedlich.
Mit einer sogenannten Hinterbliebenenabsicherung kann festgelegt werden, dass im Todesfall Angehörige (z. B. Partner oder Kinder) eine Auszahlung oder fortgeführte Rente erhalten. Ohne diese Option fällt das Restkapital an den Versicherer.
Die Sofortrente ist eine Variante, bei der man einmalig einen größeren Betrag einzahlt und sofort lebenslang monatliche Rentenzahlungen erhält. Sie eignet sich für Menschen, die z. B. eine Erbschaft, Abfindung oder einen Immobilienverkauf in planbares Einkommen umwandeln möchten.
Ist die private Rentenversicherung besser als ein ETF-Depot? Das kommt auf das Ziel an: ETF-Depot: mehr Flexibilität, geringere Kosten, aber keine lebenslange Rente und laufende Besteuerung der Erträge. Fondsgebundene Rentenversicherung: steuerliche Vorteile (Stundung, Halbeinkünfteverfahren, kostenloses Rebalancing/Ausgleichsmanagement), lebenslange Rentenoption, aber etwas höhere Kosten.
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